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Eigenbedarfskündigung erhalten? So prüfst du sie

Dein Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf? Das ist grundsätzlich möglich – aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Eine pauschale oder vorgeschobene Eigenbedarfskündigung ist unwirksam. Es lohnt sich, genau hinzuschauen.

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Kündigung prüfen / widersprechen

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Eigenbedarf muss konkret begründet sein: für welche Person und aus welchem nachvollziehbaren Grund die Wohnung benötigt wird (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Fehlt das, ist die Kündigung angreifbar.
Du hast gesetzliche Kündigungsfristen (gestaffelt nach Mietdauer, § 573c BGB) und kannst bei besonderer Härte Widerspruch einlegen (§ 574 BGB) – etwa hohes Alter, Krankheit, fehlender Ersatzwohnraum.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Begründung prüfen

    Steht konkret drin, wer einzieht und warum? Pauschale oder widersprüchliche Begründungen sind ein Ansatzpunkt.

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    2. Fristen prüfen

    Die Kündigungsfrist hängt von deiner Wohndauer ab (3, 6 oder 9 Monate). Eine zu kurze Frist macht die Kündigung unwirksam.

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    3. Härtefall prüfen

    Liegt eine besondere Härte vor (Gesundheit, Alter, Verwurzelung, kein Ersatzwohnraum), kannst du der Kündigung schriftlich widersprechen (§ 574 BGB).

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    4. Beraten lassen

    Eigenbedarf ist komplex – Mietverein oder eine Anwältin/ein Anwalt prüfen die Erfolgsaussichten. Beratungshilfe kann die Kosten decken.

Häufige Fragen

Ist eine Eigenbedarfskündigung immer wirksam?

Nein. Sie muss konkret begründet sein und die Fristen wahren. Ein nur vorgeschobener Eigenbedarf (der gar nicht eintritt) kann sogar Schadensersatz auslösen. Prüfe Begründung, Frist und Härtefall sorgfältig.

Wie lange habe ich Zeit auszuziehen?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt je nach Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate (§ 573c BGB). Bei besonderer Härte kannst du zudem Widerspruch einlegen und unter Umständen eine Verlängerung erreichen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.