Eigenbedarfskündigung erhalten? So prüfst du sie
Dein Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf? Das ist grundsätzlich möglich – aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Eine pauschale oder vorgeschobene Eigenbedarfskündigung ist unwirksam. Es lohnt sich, genau hinzuschauen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Begründung prüfen
Steht konkret drin, wer einzieht und warum? Pauschale oder widersprüchliche Begründungen sind ein Ansatzpunkt.
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2. Fristen prüfen
Die Kündigungsfrist hängt von deiner Wohndauer ab (3, 6 oder 9 Monate). Eine zu kurze Frist macht die Kündigung unwirksam.
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3. Härtefall prüfen
Liegt eine besondere Härte vor (Gesundheit, Alter, Verwurzelung, kein Ersatzwohnraum), kannst du der Kündigung schriftlich widersprechen (§ 574 BGB).
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4. Beraten lassen
Eigenbedarf ist komplex – Mietverein oder eine Anwältin/ein Anwalt prüfen die Erfolgsaussichten. Beratungshilfe kann die Kosten decken.
Häufige Fragen
Ist eine Eigenbedarfskündigung immer wirksam?
Nein. Sie muss konkret begründet sein und die Fristen wahren. Ein nur vorgeschobener Eigenbedarf (der gar nicht eintritt) kann sogar Schadensersatz auslösen. Prüfe Begründung, Frist und Härtefall sorgfältig.
Wie lange habe ich Zeit auszuziehen?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt je nach Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate (§ 573c BGB). Bei besonderer Härte kannst du zudem Widerspruch einlegen und unter Umständen eine Verlängerung erreichen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.