Eigenbedarfskündigung – Härtefall-Widerspruch richtig begründen
Auch wenn eine Eigenbedarfskündigung wirksam ist, musst du nicht immer ausziehen: Würde der Wohnungsverlust für dich oder deine Familie eine besondere Härte bedeuten, kannst du der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen (Sozialklausel).
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Was du jetzt tun solltest
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1. Kündigung auf Formfehler prüfen
Schon die Kündigung selbst muss den Eigenbedarf konkret begründen (für wen, warum). Fehlt das, ist sie oft unwirksam.
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2. Härtegründe sammeln
Trage Nachweise zusammen: ärztliche Atteste, Nachweis erfolgloser Wohnungssuche, Alter, soziale Bindungen.
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3. Fristgerecht widersprechen
Der Widerspruch muss schriftlich und spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter sein. Verweise auf die Sozialklausel.
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4. Fortsetzung verlangen
Verlange die Fortsetzung des Mietverhältnisses – befristet oder unbefristet, je nach Lage. Im Streit entscheidet das Gericht über die Abwägung.
Daran erkennst du die Masche
- Die Kündigung nennt keinen konkreten Eigenbedarfsgrund oder keine Person.
- Der Vermieter setzt dich mit einer sehr kurzen Frist unter Druck.
- Es gibt Anzeichen, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist.
Häufige Fragen
Was zählt als Härtefall?
Zum Beispiel hohes Alter, schwere Krankheit oder Behinderung, Schwangerschaft, fehlender zumutbarer Ersatzwohnraum oder eine sehr lange Wohndauer mit tiefer Verwurzelung. Entscheidend ist eine Abwägung mit den Interessen des Vermieters (§ 574 BGB).
Bis wann muss ich widersprechen?
Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses schriftlich beim Vermieter eingehen, sofern er dich auf das Widerspruchsrecht hingewiesen hat. Warte nicht bis zum letzten Moment.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Einigt ihr euch nicht, entscheidet das Gericht, ob und wie lange das Mietverhältnis fortgesetzt wird. Es wägt deine Härte gegen die Eigenbedarfsinteressen des Vermieters ab.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.