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Eigenbedarfskündigung – Härtefall-Widerspruch richtig begründen

Auch wenn eine Eigenbedarfskündigung wirksam ist, musst du nicht immer ausziehen: Würde der Wohnungsverlust für dich oder deine Familie eine besondere Härte bedeuten, kannst du der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen (Sozialklausel).

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Bedeutet der Auszug eine Härte, die auch unter Würdigung der Vermieterinteressen nicht zu rechtfertigen ist, kannst du der Kündigung widersprechen und Fortsetzung verlangen (§ 574 BGB).
Härtegründe sind etwa hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung, fehlender Ersatzwohnraum oder eine besonders tiefe Verwurzelung. Der Widerspruch muss form- und fristgerecht erfolgen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Kündigung auf Formfehler prüfen

    Schon die Kündigung selbst muss den Eigenbedarf konkret begründen (für wen, warum). Fehlt das, ist sie oft unwirksam.

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    2. Härtegründe sammeln

    Trage Nachweise zusammen: ärztliche Atteste, Nachweis erfolgloser Wohnungssuche, Alter, soziale Bindungen.

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    3. Fristgerecht widersprechen

    Der Widerspruch muss schriftlich und spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter sein. Verweise auf die Sozialklausel.

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    4. Fortsetzung verlangen

    Verlange die Fortsetzung des Mietverhältnisses – befristet oder unbefristet, je nach Lage. Im Streit entscheidet das Gericht über die Abwägung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was zählt als Härtefall?

Zum Beispiel hohes Alter, schwere Krankheit oder Behinderung, Schwangerschaft, fehlender zumutbarer Ersatzwohnraum oder eine sehr lange Wohndauer mit tiefer Verwurzelung. Entscheidend ist eine Abwägung mit den Interessen des Vermieters (§ 574 BGB).

Bis wann muss ich widersprechen?

Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses schriftlich beim Vermieter eingehen, sofern er dich auf das Widerspruchsrecht hingewiesen hat. Warte nicht bis zum letzten Moment.

Was passiert nach dem Widerspruch?

Einigt ihr euch nicht, entscheidet das Gericht, ob und wie lange das Mietverhältnis fortgesetzt wird. Es wägt deine Härte gegen die Eigenbedarfsinteressen des Vermieters ab.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.