Zum Inhalt springen

Ehrenamt: Aufwandsentschädigung steuerfrei kassieren

Wer sich im Verein, in der Pflege oder als Trainer ehrenamtlich engagiert, darf dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten – bis zu bestimmten Beträgen sogar steuer- und abgabenfrei. Zwei Pauschalen machen das möglich.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Frage klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer oder in der Pflege gibt es die Übungsleiterpauschale; für andere nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26 / 26a EStG). Einnahmen bis zu diesen Beträgen sind pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei.
Voraussetzung ist eine nebenberufliche Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Beide Pauschalen können unter Umständen nicht für dieselbe Tätigkeit kombiniert werden.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Tätigkeit einordnen

    Übungsleiter-/Ausbilder-/Pflegetätigkeit (Übungsleiterpauschale) oder sonstiges Ehrenamt (Ehrenamtspauschale)?

  2. 2

    2. Voraussetzungen prüfen

    Nebenberuflich und für eine gemeinnützige/öffentliche Einrichtung?

  3. 3

    3. Pauschale nutzen

    Vereinbare die Aufwandsentschädigung im Rahmen der jeweiligen Pauschale (steuerfrei).

  4. 4

    4. In der Steuererklärung

    Höhere Beträge oder mehrere Tätigkeiten ggf. in der Steuererklärung angeben.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich im Ehrenamt steuerfrei dazuverdienen?

Bis zur Höhe der jeweiligen Pauschale: Die Übungsleiterpauschale gilt für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer oder in der Pflege; die Ehrenamtspauschale für sonstige nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (§ 3 Nr. 26/26a EStG). Einnahmen bis zu diesen Beträgen sind pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei.

Kann ich beide Pauschalen gleichzeitig nutzen?

Für ein und dieselbe Tätigkeit in der Regel nicht. Übst du aber verschiedene begünstigte Tätigkeiten aus, kannst du die Pauschalen unter Umständen nebeneinander in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass es sich jeweils um eine nebenberufliche Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation oder eine öffentliche Einrichtung handelt.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.