Ehrenamt: Aufwandsentschädigung steuerfrei kassieren
Wer sich im Verein, in der Pflege oder als Trainer ehrenamtlich engagiert, darf dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten – bis zu bestimmten Beträgen sogar steuer- und abgabenfrei. Zwei Pauschalen machen das möglich.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Tätigkeit einordnen
Übungsleiter-/Ausbilder-/Pflegetätigkeit (Übungsleiterpauschale) oder sonstiges Ehrenamt (Ehrenamtspauschale)?
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2. Voraussetzungen prüfen
Nebenberuflich und für eine gemeinnützige/öffentliche Einrichtung?
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3. Pauschale nutzen
Vereinbare die Aufwandsentschädigung im Rahmen der jeweiligen Pauschale (steuerfrei).
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4. In der Steuererklärung
Höhere Beträge oder mehrere Tätigkeiten ggf. in der Steuererklärung angeben.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich im Ehrenamt steuerfrei dazuverdienen?
Bis zur Höhe der jeweiligen Pauschale: Die Übungsleiterpauschale gilt für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer oder in der Pflege; die Ehrenamtspauschale für sonstige nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (§ 3 Nr. 26/26a EStG). Einnahmen bis zu diesen Beträgen sind pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei.
Kann ich beide Pauschalen gleichzeitig nutzen?
Für ein und dieselbe Tätigkeit in der Regel nicht. Übst du aber verschiedene begünstigte Tätigkeiten aus, kannst du die Pauschalen unter Umständen nebeneinander in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass es sich jeweils um eine nebenberufliche Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation oder eine öffentliche Einrichtung handelt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.