Ehewohnung bei Trennung – wer darf in der Wohnung bleiben?
Wer nach der Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf, ist oft ein Streitpunkt. Solange ihr noch verheiratet seid, kann einem Ehegatten die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden, wenn das zur Vermeidung einer unbilligen Härte nötig ist – bei Gewalt sogar vorrangig zum Schutz.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Lage einschätzen
Kläre, ob ein Zusammenleben zumutbar ist oder ob eine Trennung der Wohnbereiche bzw. die alleinige Nutzung nötig ist.
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2. Härte/Schutz begründen
Bei Gewalt, Bedrohung oder zum Schutz der Kinder kann die Zuweisung der Wohnung beantragt werden – dokumentiere die Gründe.
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3. Auszug überlegen
Ein freiwilliger Auszug kann Folgen haben (z. B. für die spätere Nutzung). Triff keine vorschnellen Entscheidungen ohne Beratung.
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4. Gericht anrufen
Gelingt keine Einigung, entscheidet das Familiengericht über die Wohnungszuweisung – bei Gewalt auch im Eilverfahren.
Daran erkennst du die Masche
- Ein Partner sperrt den anderen eigenmächtig aus.
- Bei Gewalt wird kein Schutz über die Wohnungszuweisung gesucht.
- Ein vorschneller Auszug schwächt die eigene Position.
Häufige Fragen
Wer darf nach der Trennung in der Wohnung bleiben?
Das hängt vom Einzelfall ab. Einem Ehegatten kann die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden, wenn das zur Vermeidung einer unbilligen Härte nötig ist (§ 1361b BGB). Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es während der Ehe zunächst nicht entscheidend an.
Was gilt bei Gewalt?
Dann steht der Schutz im Vordergrund. Dem Opfer kann die Wohnung – auch im Eilverfahren – zugewiesen und dem Täter die Nutzung untersagt werden. Das Wohl der Kinder wird besonders berücksichtigt.
Sollte ich ausziehen?
Überlege das gut. Ein freiwilliger Auszug kann deine Position im Streit um die Wohnung schwächen. Triff keine vorschnelle Entscheidung und lass dich vorher beraten – außer es geht um deinen Schutz, dann hat Sicherheit Vorrang.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.