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Ehevertrag – was er regeln kann und wo Grenzen sind

Ein Ehevertrag ist nicht romantisch, aber oft sinnvoll – gerade bei Unternehmen, großem Vermögensgefälle oder zweiter Ehe. Er schafft Klarheit für den Fall der Scheidung. Aber: Er hat Form- und Inhaltsgrenzen, die du kennen solltest.

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Im Ehevertrag könnt ihr den Güterstand (z. B. Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft), den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich regeln. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden.
Es gibt Grenzen: Eine einseitige, grob unangemessene Benachteiligung kann sitten- und damit unwirksam sein (§ 138 BGB; Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle der Gerichte). Der Kindesunterhalt kann nicht zu Lasten des Kindes abbedungen werden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ziele klären

    Was soll geregelt werden – Vermögen, Unterhalt, Altersvorsorge? Und warum?

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    2. Fairness beachten

    Eine ausgewogene Regelung hält stand; eine einseitige Benachteiligung riskiert die Unwirksamkeit.

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    3. Notartermin

    Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden – beide Seiten sollten sich vorher beraten lassen.

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    4. Aktualisieren

    Prüft den Vertrag bei großen Veränderungen (Kinder, Immobilie, Selbstständigkeit) erneut.

Häufige Fragen

Was kann ein Ehevertrag regeln?

Vor allem den Güterstand (etwa Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft), den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich. Er muss notariell beurkundet werden. Der Kindesunterhalt ist davon ausgenommen – er kann nicht zu Lasten des Kindes ausgeschlossen werden.

Kann ein Ehevertrag unwirksam sein?

Ja. Benachteiligt der Vertrag einen Partner einseitig und grob unangemessen, kann er ganz oder teilweise sittenwidrig und damit unwirksam sein (§ 138 BGB). Die Gerichte prüfen das über eine Wirksamkeits- und eine Ausübungskontrolle. Eine ausgewogene, beidseitig beratene Regelung ist deutlich belastbarer.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.