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Ehegattensplitting – Zusammen- oder Einzelveranlagung?

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können wählen, wie sie zur Einkommensteuer veranlagt werden. Beim Ehegattensplitting im Rahmen der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen besonders berechnet – das kann Steuern sparen, vor allem bei unterschiedlich hohen Einkommen.

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Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können zwischen Zusammenveranlagung mit Splittingverfahren und Einzelveranlagung wählen (§§ 26, 26b, 32a EStG). Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen hälftig geteilt und der Tarif darauf angewendet.
Der Splittingvorteil ist umso größer, je unterschiedlicher die Einkommen sind. Bei etwa gleich hohen Einkommen oder bestimmten Konstellationen kann die Einzelveranlagung günstiger sein – das lässt sich vergleichen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Voraussetzungen prüfen

    Kläre, ob ihr verheiratet oder verpartnert seid und beide unbeschränkt steuerpflichtig.

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    2. Veranlagung wählen

    Entscheidet zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung.

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    3. Beides vergleichen

    Lass beide Varianten berechnen, um die günstigere zu wählen.

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    4. In der Erklärung angeben

    Kreuzt die gewünschte Veranlagungsart in der Steuererklärung an.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist das Ehegattensplitting?

Ein Verfahren bei der Zusammenveranlagung: Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, der Steuertarif auf die Hälfte angewendet und die so ermittelte Steuer verdoppelt (§ 32a EStG). Das mildert die Tarifprogression und kann die Gesamtsteuer senken, vor allem bei ungleichen Einkommen.

Wann lohnt sich die Zusammenveranlagung?

Vor allem, wenn die Ehegatten unterschiedlich viel verdienen. Dann ist der Splittingvorteil am größten. Verdienen beide etwa gleich viel oder gibt es Besonderheiten wie Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, kann die Einzelveranlagung günstiger sein. Ein Vergleich lohnt sich.

Kann ich die Veranlagungsart jedes Jahr neu wählen?

Ja, die Wahl trefft ihr für jedes Veranlagungsjahr neu in der Steuererklärung. So könnt ihr jährlich die für eure Situation günstigere Variante wählen. Liegen die Voraussetzungen vor, ist die Zusammenveranlagung meist die Standardwahl.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.