Ehegattensplitting – Zusammen- oder Einzelveranlagung?
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können wählen, wie sie zur Einkommensteuer veranlagt werden. Beim Ehegattensplitting im Rahmen der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen besonders berechnet – das kann Steuern sparen, vor allem bei unterschiedlich hohen Einkommen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Voraussetzungen prüfen
Kläre, ob ihr verheiratet oder verpartnert seid und beide unbeschränkt steuerpflichtig.
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2. Veranlagung wählen
Entscheidet zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung.
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3. Beides vergleichen
Lass beide Varianten berechnen, um die günstigere zu wählen.
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4. In der Erklärung angeben
Kreuzt die gewünschte Veranlagungsart in der Steuererklärung an.
Daran erkennst du die Masche
- Die günstigere Veranlagungsart wird nicht geprüft.
- Besondere Konstellationen (Lohnersatzleistungen, Verluste) bleiben unbeachtet.
- Die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung liegen nicht vor.
Häufige Fragen
Was ist das Ehegattensplitting?
Ein Verfahren bei der Zusammenveranlagung: Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, der Steuertarif auf die Hälfte angewendet und die so ermittelte Steuer verdoppelt (§ 32a EStG). Das mildert die Tarifprogression und kann die Gesamtsteuer senken, vor allem bei ungleichen Einkommen.
Wann lohnt sich die Zusammenveranlagung?
Vor allem, wenn die Ehegatten unterschiedlich viel verdienen. Dann ist der Splittingvorteil am größten. Verdienen beide etwa gleich viel oder gibt es Besonderheiten wie Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, kann die Einzelveranlagung günstiger sein. Ein Vergleich lohnt sich.
Kann ich die Veranlagungsart jedes Jahr neu wählen?
Ja, die Wahl trefft ihr für jedes Veranlagungsjahr neu in der Steuererklärung. So könnt ihr jährlich die für eure Situation günstigere Variante wählen. Liegen die Voraussetzungen vor, ist die Zusammenveranlagung meist die Standardwahl.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.