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Eheaufhebung – wann eine Ehe aufgehoben werden kann

Die Eheaufhebung ist etwas anderes als die Scheidung. Sie kommt in Betracht, wenn bei der Eheschließung bestimmte Mängel vorlagen – etwa Zwang, Täuschung oder ein Eheverbot. Die Ehe wird dann für die Zukunft aufgehoben.

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Eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, etwa bei Geschäftsunfähigkeit, arglistiger Täuschung, Drohung oder einer Scheinehe (§ 1314 BGB). Anders als die Scheidung knüpft die Aufhebung an Mängel bei der Eheschließung an.
Für die Eheaufhebung gelten Fristen. Wer den Aufhebungsgrund kennt und zu lange wartet oder die Ehe bestätigt, kann den Anspruch verlieren.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Grund prüfen

    Kläre, ob ein Aufhebungsgrund nach dem Gesetz vorliegt.

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    2. Frist beachten

    Achte auf die Antragsfristen ab Kenntnis des Aufhebungsgrundes.

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    3. Antrag stellen

    Stelle beim Familiengericht den Antrag auf Eheaufhebung.

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    4. Folgen klären

    Lass die Folgen für Unterhalt und Vermögen prüfen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Aufhebung und Scheidung?

Die Scheidung beendet eine wirksame Ehe wegen Scheiterns. Die Eheaufhebung knüpft an Mängel bei der Eheschließung an, etwa Zwang, Täuschung oder ein Eheverbot (§ 1314 BGB). Beide beenden die Ehe für die Zukunft, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen.

Welche Gründe rechtfertigen eine Aufhebung?

Zum Beispiel Geschäftsunfähigkeit bei der Heirat, arglistige Täuschung über wesentliche Umstände, widerrechtliche Drohung oder eine Scheinehe. Auch bestimmte Eheverbote kommen in Betracht. Die Gründe sind im Gesetz abschließend geregelt.

Gibt es Fristen?

Ja. Der Antrag auf Aufhebung ist in der Regel innerhalb bestimmter Fristen ab Kenntnis des Aufhebungsgrundes zu stellen. Wer zu lange wartet oder die Ehe trotz Kenntnis fortsetzt, kann den Aufhebungsanspruch verlieren.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.