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E-Scooter und Alkohol – welche Promillegrenzen gelten?

Der E-Scooter wirkt harmlos, gilt rechtlich aber als Kraftfahrzeug. Deshalb gelten beim Fahren unter Alkoholeinfluss im Wesentlichen dieselben Grenzen und Folgen wie beim Auto – einschließlich möglicher Folgen für den Autoführerschein.

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Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Es gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Auto: ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG), ab 1,1 Promille Straftat (§ 316 StGB); bei Ausfallerscheinungen schon früher.
Für Fahranfänger gilt auch auf dem E-Scooter das absolute Alkoholverbot (0,0 Promille). Eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter kann zum Entzug der Fahrerlaubnis für alle Fahrzeuge führen – auch für das Auto.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Vorwurf einordnen

    Kläre, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorgeworfen wird.

  2. 2

    2. Schweigen nutzen

    Mache zur Sache zunächst keine Angaben.

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    3. Akteneinsicht

    Lass Messung, Blutwerte und Verfahren prüfen.

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    4. Folgen abwägen

    Bedenke das Risiko für den gesamten Führerschein und mögliche MPU.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Gelten beim E-Scooter dieselben Promillegrenzen wie beim Auto?

Ja. Da der E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist, gelten dieselben Grenzen: ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG), ab 1,1 Promille Straftat (§ 316 StGB), bei Ausfallerscheinungen schon früher. Für Fahranfänger gilt 0,0 Promille.

Kann ich wegen E-Scooter-Fahrt den Autoführerschein verlieren?

Ja. Eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, die auch das Autofahren umfasst. Zudem kann eine MPU verlangt werden. Die Folgen sind also nicht auf den E-Scooter beschränkt.

Was gilt für Fahranfänger auf dem E-Scooter?

Für Fahrer in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt das absolute Alkoholverbot von 0,0 Promille – auch auf dem E-Scooter. Ein Verstoß führt zu Sanktionen und Probezeitfolgen wie Verlängerung und Aufbauseminar.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.