E-Scooter und Alkohol – welche Promillegrenzen gelten?
Der E-Scooter wirkt harmlos, gilt rechtlich aber als Kraftfahrzeug. Deshalb gelten beim Fahren unter Alkoholeinfluss im Wesentlichen dieselben Grenzen und Folgen wie beim Auto – einschließlich möglicher Folgen für den Autoführerschein.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vorwurf einordnen
Kläre, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorgeworfen wird.
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2. Schweigen nutzen
Mache zur Sache zunächst keine Angaben.
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3. Akteneinsicht
Lass Messung, Blutwerte und Verfahren prüfen.
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4. Folgen abwägen
Bedenke das Risiko für den gesamten Führerschein und mögliche MPU.
Daran erkennst du die Masche
- Du hältst den E-Scooter für 'unproblematisch' beim Alkoholkonsum.
- Die Gefahr für den Autoführerschein wird übersehen.
- Voreilige Angaben verschlechtern die Position.
Häufige Fragen
Gelten beim E-Scooter dieselben Promillegrenzen wie beim Auto?
Ja. Da der E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist, gelten dieselben Grenzen: ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG), ab 1,1 Promille Straftat (§ 316 StGB), bei Ausfallerscheinungen schon früher. Für Fahranfänger gilt 0,0 Promille.
Kann ich wegen E-Scooter-Fahrt den Autoführerschein verlieren?
Ja. Eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, die auch das Autofahren umfasst. Zudem kann eine MPU verlangt werden. Die Folgen sind also nicht auf den E-Scooter beschränkt.
Was gilt für Fahranfänger auf dem E-Scooter?
Für Fahrer in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt das absolute Alkoholverbot von 0,0 Promille – auch auf dem E-Scooter. Ein Verstoß führt zu Sanktionen und Probezeitfolgen wie Verlängerung und Aufbauseminar.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.