Düsseldorfer Tabelle – so wird der Kindesunterhalt berechnet
Die Düsseldorfer Tabelle ist die wichtigste Orientierung für die Höhe des Kindesunterhalts. Sie ordnet dem Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes einen Unterhaltsbetrag zu. Sie ist kein Gesetz, wird aber von den Gerichten bundesweit angewandt.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Nettoeinkommen ermitteln
Bereinige das Nettoeinkommen des Zahlenden um zulässige Abzüge (z. B. berufsbedingte Aufwendungen, bestimmte Schulden).
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2. Einkommensgruppe und Altersstufe finden
Ordne das bereinigte Einkommen einer Einkommensgruppe und das Kind einer Altersstufe (0-5, 6-11, 12-17, ab 18) zu.
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3. Kindergeld abziehen
Vom Tabellenbetrag wird bei Minderjährigen das hälftige Kindergeld abgezogen – das ergibt den tatsächlichen Zahlbetrag.
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4. Selbstbehalt prüfen
Bleibt dem Zahlenden mindestens der Selbstbehalt? Wenn nicht, liegt ein Mangelfall vor und der Unterhalt wird angepasst.
Daran erkennst du die Masche
- Das Einkommen wird ohne zulässige Abzüge zugrunde gelegt.
- Das Kindergeld wird nicht oder falsch angerechnet.
- Der Selbstbehalt des Zahlenden wird ignoriert.
Häufige Fragen
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Eine bundesweit anerkannte Leitlinie der Gerichte zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie ordnet dem bereinigten Nettoeinkommen des Zahlenden und dem Alter des Kindes einen Unterhaltsbetrag zu. Ein Gesetz ist sie nicht, sie konkretisiert aber den gesetzlichen Mindestunterhalt.
Wird das Kindergeld angerechnet?
Ja. Bei minderjährigen Kindern wird vom Tabellenbetrag das hälftige Kindergeld abgezogen; übrig bleibt der Zahlbetrag. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss. Reicht das Einkommen nicht für den vollen Unterhalt und den Selbstbehalt, liegt ein Mangelfall vor und der Unterhalt wird gekürzt.
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