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Drohne über dem Grundstück – Privatsphäre und Abwehr

Eine Drohne, die über dein Grundstück fliegt und es womöglich filmt, kann dein Persönlichkeitsrecht und deine Privatsphäre verletzen. Aufnahmen des befriedeten Grundstücks ohne Einwilligung sind in der Regel unzulässig. Du kannst Unterlassung verlangen und – je nach Inhalt – weitere Schritte einleiten.

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Das Überfliegen und Filmen deines befriedeten Grundstücks ohne Einwilligung kann dein Persönlichkeitsrecht und deine Privatsphäre verletzen. Du kannst Unterlassung und Beseitigung der Aufnahmen verlangen (§§ 823, 1004 BGB).
Heimliche Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich können strafbar sein (§ 201a StGB). Zudem unterliegen Drohnen luftrechtlichen Regeln (Aufstiegsverbote über Wohngrundstücken, Abstände).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vorfall dokumentieren

    Halte Datum, Uhrzeit, Flugverhalten und – wenn möglich – den Betreiber fest (Fotos/Videos der Drohne).

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    2. Betreiber ansprechen

    Ist der Betreiber bekannt (oft der Nachbar), fordere schriftlich die Unterlassung und die Löschung etwaiger Aufnahmen.

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    3. Aufnahmen löschen lassen

    Verlange die Löschung von Bildern/Videos deines Grundstücks und deiner Person.

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    4. Eskalieren

    Bei heimlichen Aufnahmen aus dem privaten Bereich kommt eine Strafanzeige in Betracht; Verstöße gegen Luftrecht kannst du melden.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf eine Drohne über mein Grundstück fliegen und filmen?

Das Überfliegen und insbesondere das Filmen deines befriedeten Grundstücks ohne Einwilligung kann dein Persönlichkeitsrecht und deine Privatsphäre verletzen. Du kannst Unterlassung verlangen (§§ 823, 1004 BGB). Zudem gelten luftrechtliche Beschränkungen für Drohnenflüge über Wohngrundstücken.

Kann das strafbar sein?

Ja, heimliche Bildaufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, können strafbar sein (§ 201a StGB). Bei konkreten Anhaltspunkten für solche Aufnahmen kommt eine Strafanzeige in Betracht.

Was kann ich konkret tun?

Dokumentiere den Vorfall, sprich – wenn bekannt – den Betreiber an und fordere Unterlassung sowie Löschung etwaiger Aufnahmen. Bei wiederholten oder heimlichen Aufnahmen kannst du eine Strafanzeige erstatten und Verstöße gegen das Luftrecht der zuständigen Stelle melden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.