Drogen am Steuer – Folgen und Fahreignung
Wer unter dem Einfluss berauschender Mittel fährt, riskiert empfindliche Sanktionen und Zweifel an der Fahreignung. Schon der Nachweis bestimmter Substanzen im Blut kann genügen. Häufig steht neben dem Bußgeld die Frage der Fahrerlaubnis im Mittelpunkt.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vorwurf einordnen
Kläre, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Raum steht.
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2. Schweigen nutzen
Mache zunächst keine Angaben zur Sache und lass die Vorwürfe prüfen.
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3. Akteneinsicht
Lass Blutprobe, Werte und Verfahren überprüfen.
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4. Fahreignung im Blick
Bereite dich auf mögliche Anforderungen der Fahrerlaubnisbehörde vor.
Daran erkennst du die Masche
- Du unterschätzt die Folgen für die Fahrerlaubnis und die MPU.
- Voreilige Angaben verschlechtern deine Position.
- Fristen im Bußgeld- oder Strafverfahren werden versäumt.
Häufige Fragen
Ist Drogen am Steuer eine Straftat?
Häufig zunächst eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, wenn bestimmte Substanzen nachgewiesen werden. Kommen Ausfallerscheinungen, eine Gefährdung oder ein Unfall hinzu, kann es eine Straftat sein (§ 316 oder § 315c StGB). Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Droht eine MPU?
Oft ja. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft bei Drogenfahrten regelmäßig die Fahreignung und kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen. Ohne erfolgreiche MPU wird die Fahrerlaubnis in solchen Fällen meist nicht wieder erteilt.
Soll ich bei der Kontrolle aussagen?
Zur Sache musst du nichts sagen. Es ist meist ratsam zu schweigen und die Vorwürfe – etwa die Blutwerte und das Verfahren – vor einer Äußerung prüfen zu lassen. Angaben zur Person musst du aber machen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.