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Drogen am Steuer – Folgen und Fahreignung

Wer unter dem Einfluss berauschender Mittel fährt, riskiert empfindliche Sanktionen und Zweifel an der Fahreignung. Schon der Nachweis bestimmter Substanzen im Blut kann genügen. Häufig steht neben dem Bußgeld die Frage der Fahrerlaubnis im Mittelpunkt.

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Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss bestimmter berauschender Mittel ist als Ordnungswidrigkeit erfasst (§ 24a StVG). Kommen Ausfallerscheinungen, eine Gefährdung oder ein Unfall hinzu, kann eine Straftat vorliegen (§ 316 StGB).
Neben Bußgeld oder Strafe steht oft die Fahreignung in Frage. Die Fahrerlaubnisbehörde kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verlangen, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vorwurf einordnen

    Kläre, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Raum steht.

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    2. Schweigen nutzen

    Mache zunächst keine Angaben zur Sache und lass die Vorwürfe prüfen.

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    3. Akteneinsicht

    Lass Blutprobe, Werte und Verfahren überprüfen.

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    4. Fahreignung im Blick

    Bereite dich auf mögliche Anforderungen der Fahrerlaubnisbehörde vor.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ist Drogen am Steuer eine Straftat?

Häufig zunächst eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, wenn bestimmte Substanzen nachgewiesen werden. Kommen Ausfallerscheinungen, eine Gefährdung oder ein Unfall hinzu, kann es eine Straftat sein (§ 316 oder § 315c StGB). Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab.

Droht eine MPU?

Oft ja. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft bei Drogenfahrten regelmäßig die Fahreignung und kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen. Ohne erfolgreiche MPU wird die Fahrerlaubnis in solchen Fällen meist nicht wieder erteilt.

Soll ich bei der Kontrolle aussagen?

Zur Sache musst du nichts sagen. Es ist meist ratsam zu schweigen und die Vorwürfe – etwa die Blutwerte und das Verfahren – vor einer Äußerung prüfen zu lassen. Angaben zur Person musst du aber machen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.