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Doxing – private Daten im Netz veröffentlicht

Beim Doxing werden private Daten einer Person – etwa Adresse, Arbeitsplatz oder Telefonnummer – ohne Einwilligung gesammelt und veröffentlicht, oft um einzuschüchtern. Betroffene können sich wehren: gegen die Inhalte, die Plattform und unter Umständen strafrechtlich.

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Das Veröffentlichen privater Daten kann das Persönlichkeitsrecht verletzen und Ansprüche auf Unterlassung und Löschung begründen. Das gezielte gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten kann zudem strafbar sein (§ 126a StGB).
Du kannst die Löschung bei der Plattform verlangen, Suchmaschinen-Einträge angehen und Strafanzeige erstatten. Bei akuter Gefahr ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Beweise sichern

    Mache Screenshots mit URL und Datum, bevor Inhalte verschwinden.

  2. 2

    2. Löschung verlangen

    Fordere Plattform und Betreiber zur Löschung der Daten auf.

  3. 3

    3. Anzeige erstatten

    Erstatte bei strafbarem Verhalten Anzeige; bei Gefahr informiere die Polizei.

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    4. Sicherheit erhöhen

    Sichere deine Konten und schränke öffentlich sichtbare Daten ein.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ist Doxing strafbar?

Es kann strafbar sein. Das gezielte Verbreiten personenbezogener Daten in einer Weise, die geeignet ist, eine Person der Gefahr einer gegen sie gerichteten Tat auszusetzen, ist unter Strafe gestellt (§ 126a StGB). Daneben kommen Beleidigung, Bedrohung und zivilrechtliche Ansprüche in Betracht.

Wie bekomme ich die Daten gelöscht?

Fordere die Plattform und den Verantwortlichen zur unverzüglichen Löschung auf und berufe dich auf dein Persönlichkeitsrecht und dein Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO). Sichere vorher Beweise. Auch Suchmaschinen kannst du zur Auslistung auffordern.

Was tun bei akuter Gefahr?

Wende dich sofort an die Polizei, insbesondere wenn Drohungen oder Aufrufe zu Taten hinzukommen. Sichere alle Beweise. Schränke gleichzeitig öffentlich sichtbare Daten ein und sichere deine Konten, um eine weitere Ausbreitung zu erschweren.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.