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Doppelt versichert – überflüssige Versicherung erkennen und kündigen

Viele zahlen unbemerkt doppelt – etwa für eine separate Handyversicherung, die schon in der Hausrat enthalten ist, oder für mehrere Haftpflichtpolicen. Bei Schadenversicherungen führt eine Doppelversicherung nicht zu doppelter Leistung. Es lohnt sich, Verträge zu prüfen und Überflüssiges zu kündigen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei einer Doppelversicherung gegen dasselbe Risiko erhältst du im Schadenfall nicht doppelt Geld – die Versicherer teilen sich die Leistung. Ein zweiter Vertrag bringt also oft keinen Mehrwert, kostet aber Beitrag.
Erkennst du eine echte Doppelversicherung, kannst du den überflüssigen Vertrag in der Regel beenden – zum nächsten Kündigungstermin, bei bestimmten Konstellationen sogar mit Sonderkündigungsrecht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verträge auflisten

    Verschaffe dir einen Überblick über deine Policen und welche Risiken sie abdecken.

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    2. Überschneidungen finden

    Suche nach doppeltem Schutz (z. B. Handy in Hausrat plus Einzelpolice, mehrere Haftpflichten).

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    3. Sinnvollen Vertrag behalten

    Behalte den günstigeren oder besseren Vertrag und kündige den überflüssigen.

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    4. Fristgerecht kündigen

    Kündige zum nächsten möglichen Termin. Prüfe, ob ein Sonderkündigungsrecht (z. B. nach Beitragserhöhung) greift.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bekomme ich bei Doppelversicherung doppelt Geld?

Nein. Bei einer Schadenversicherung gegen dasselbe Risiko wird der Schaden insgesamt nur einmal ersetzt; die Versicherer teilen sich die Leistung. Ein zweiter Vertrag bringt daher meist keinen Mehrwert.

Welche Versicherung sollte ich kündigen?

Den überflüssigen, teureren oder schlechteren Vertrag. Behalte den, der besseren Schutz oder günstigere Konditionen bietet. Prüfe vorher, ob beide wirklich dasselbe Risiko abdecken.

Kann ich sofort kündigen?

In der Regel zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. In bestimmten Fällen – etwa nach einer Beitragserhöhung oder bei einer echten Doppelversicherung – kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Prüfe deine Bedingungen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.