Zweitwohnung am Arbeitsort? Doppelte Haushaltsführung absetzen
Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort hat und daneben einen eigenen Hausstand unterhält, kann viel Geld sparen: Die doppelte Haushaltsführung ist steuerlich absetzbar. Wichtig sind die Voraussetzungen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Voraussetzungen prüfen
Eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt + berufliche Veranlassung der Zweitwohnung?
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2. Belege sammeln
Mietverträge, Nebenkosten, Fahrtnachweise und Belege für die Einrichtung aufbewahren.
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3. In der Steuererklärung angeben
Trage die Kosten als Werbungskosten (Anlage N) ein.
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4. Bei Ablehnung
Erkennt das Finanzamt es nicht an, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Häufige Fragen
Was kann ich bei doppelter Haushaltsführung absetzen?
Die Unterkunftskosten der Zweitwohnung (bis 1.000 Euro pro Monat), Fahrtkosten zwischen den Wohnungen, für die ersten drei Monate Verpflegungspauschalen sowie Umzugskosten und Ausgaben für die Einrichtung. Das alles als Werbungskosten in der Steuererklärung (Anlage N).
Welche Voraussetzungen gelten?
Du musst am Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand unterhalten und dich dort finanziell an den Kosten beteiligen, und die Zweitwohnung am Arbeitsort muss beruflich veranlasst sein. Erkennt das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung nicht an, kannst du gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.