Doppelbesteuerung der Rente – wann sich Einspruch lohnt
Der Übergang zur nachgelagerten Rentenbesteuerung kann in Einzelfällen zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung führen – wenn Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden und die Rente erneut besteuert wird. Betroffene können das prüfen und ihren Bescheid mit Einspruch offenhalten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Betroffenheit einschätzen
Besonders relevant ist die Frage für langjährig Selbstständige und Personen mit hohen, aus versteuertem Einkommen gezahlten Beiträgen.
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2. Berechnung anstoßen
Die Prüfung erfordert eine Gegenüberstellung von versteuerten Beiträgen und steuerfreien Rentenzuflüssen – das ist Sache eines Fachmanns.
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3. Einspruch einlegen
Hältst du eine Doppelbesteuerung für möglich, lege fristgerecht Einspruch ein und halte den Bescheid offen.
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4. Entwicklung verfolgen
Beobachte die weitere Rechtsprechung und die Reaktion der Finanzverwaltung.
Daran erkennst du die Masche
- Du lässt den Bescheid bestandskräftig werden, obwohl eine Doppelbesteuerung möglich ist.
- Die Berechnung wird ohne Fachwissen nur grob überschlagen.
- Die Einspruchsfrist von einem Monat wird übersehen.
Häufige Fragen
Was ist eine Doppelbesteuerung der Rente?
Sie liegt vor, wenn Rentenbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und die spätere Rente erneut besteuert wird, sodass die steuerfreien Rentenzuflüsse geringer ausfallen als die versteuerten Beiträge. Das wäre verfassungsrechtlich problematisch.
Bin ich betroffen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Besonders relevant ist die Frage für langjährig Selbstständige und Personen, die hohe Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt haben. Eine sichere Aussage erfordert eine genaue Berechnung durch einen Fachmann.
Was kann ich tun?
Hältst du eine Doppelbesteuerung für möglich, kannst du gegen deinen Steuerbescheid innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und ihn so offenhalten. Lass die komplexe Berechnung am besten von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein prüfen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.