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Digitaler Nachlass: Zugang zu Konten Verstorbener

Nach dem Tod eines Angehörigen stellt sich oft die Frage nach den Online-Konten: E-Mail, soziale Netzwerke, Verträge, Abos. Erben treten grundsätzlich auch in die digitalen Rechtspositionen ein – Plattformen müssen Zugang gewähren.

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Der digitale Nachlass geht – wie der übrige Nachlass – auf die Erben über. Der BGH hat entschieden, dass Erben grundsätzlich Zugang zum Konto eines Verstorbenen (im entschiedenen Fall ein soziales Netzwerk) erhalten.
Anbieter dürfen den Zugang nicht pauschal unter Hinweis auf Datenschutz verweigern. Du musst dich allerdings als Erbe legitimieren (Erbschein oder Testament/Nachweis).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Konten und Verträge sichten

    Verschaffe dir einen Überblick über E-Mail-Postfächer, soziale Netzwerke, Abos und kostenpflichtige Verträge des Verstorbenen.

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    2. Erbenstellung nachweisen

    Lege gegenüber den Anbietern die Sterbeurkunde und deinen Erbnachweis (Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll) vor.

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    3. Zugang/Beendigung verlangen

    Fordere Zugang zum Konto oder die Kündigung/Beendigung laufender Verträge – schriftlich, mit Nachweisen.

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    4. Bei Verweigerung

    Verweigert ein Anbieter den Zugang trotz Erbnachweis, kannst du dich auf die BGH-Rechtsprechung berufen und rechtliche Schritte prüfen.

Häufige Fragen

Haben Erben Zugang zu den Online-Konten Verstorbener?

Grundsätzlich ja. Der digitale Nachlass geht auf die Erben über; der BGH hat den Zugang zu einem Nutzerkonto eines Verstorbenen bejaht. Anbieter dürfen den Zugang nicht pauschal mit Datenschutz ablehnen – du musst dich aber als Erbe legitimieren.

Was brauche ich, um Zugang zu bekommen?

In der Regel die Sterbeurkunde und einen Erbnachweis (Erbschein oder ein eröffnetes Testament). Damit kannst du bei den Anbietern Zugang zum Konto sowie die Kündigung laufender, kostenpflichtiger Verträge des Verstorbenen verlangen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.