Software, E-Book, Download – Widerruf bei digitalen Inhalten
Bei digitalen Inhalten (Downloads, Software, E-Books, In-App-Käufen) gelten Besonderheiten: Das 14-tägige Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn du ausdrücklich zustimmst, dass der Anbieter sofort mit der Lieferung beginnt, und bestätigst, dass du dadurch dein Widerrufsrecht verlierst. Ohne diese saubere Zustimmung bleibt der Widerruf möglich.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Zustimmung prüfen
Schau, ob du ausdrücklich zugestimmt hast, dass die Ausführung sofort beginnt und du dadurch dein Widerrufsrecht verlierst. Nur dann ist es erloschen.
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2. Fristgerecht widerrufen
Ist das Widerrufsrecht nicht erloschen, erkläre den Widerruf innerhalb von 14 Tagen eindeutig und verlange die Erstattung.
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3. Mängel rügen
Funktioniert der Inhalt nicht wie beschrieben, rüge den Mangel und fordere Nacherfüllung oder Erstattung – unabhängig vom Widerruf.
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4. Bei In-App-Käufen reagieren
Bei versehentlichen oder durch Kinder getätigten Käufen kannst du dich an den Plattformbetreiber wenden und Erstattung verlangen.
Daran erkennst du die Masche
- Der Anbieter behauptet pauschal, bei digitalen Inhalten gebe es 'nie' ein Widerrufsrecht.
- Die Ausführung startete sofort, ohne dass du den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hast.
- Die Software hat zugesagte Funktionen nicht – das ist ein Mangel.
Häufige Fragen
Kann ich einen Download widerrufen?
Nur, wenn das Widerrufsrecht nicht erloschen ist. Es erlischt, sobald du ausdrücklich der sofortigen Ausführung zustimmst und bestätigst, dass du dadurch dein Widerrufsrecht verlierst (§ 356 Abs. 5 BGB). Ohne diese Zustimmung bleibt der Widerruf möglich.
Was, wenn die Software nicht funktioniert?
Dann hast du Gewährleistungsrechte: Erfüllt das digitale Produkt die zugesagten Eigenschaften nicht, kannst du Nacherfüllung verlangen und bei deren Fehlschlagen mindern oder zurücktreten – unabhängig vom Widerrufsrecht.
Gilt das auch für In-App-Käufe?
Auch dort gelten Widerrufs- und Gewährleistungsregeln. Bei versehentlichen oder von Kindern getätigten Käufen lohnt sich zusätzlich eine Erstattungsanfrage beim Plattformbetreiber (App-Store).
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.