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Gesundheits-App auf Rezept (DiGA) – Anspruch und Verordnung

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – geprüfte Gesundheits-Apps – können von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Verordnung oder eine Genehmigung der Kasse bei nachgewiesener Indikation. So bekommst du die App kostenfrei.

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Versicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit geprüften digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die im amtlichen Verzeichnis gelistet sind (§ 33a SGB V). Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Den Zugang bekommst du in der Regel über eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung oder über einen Antrag bei der Kasse mit Nachweis der passenden Indikation.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Passende DiGA finden

    Prüfe im amtlichen DiGA-Verzeichnis, ob es für deine Indikation eine erstattungsfähige App gibt.

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    2. Verordnung holen

    Lass dir die DiGA ärztlich oder psychotherapeutisch verordnen – oder beantrage sie mit Nachweis der Indikation bei der Kasse.

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    3. Freischaltcode anfordern

    Reiche die Verordnung bei der Kasse ein und erhalte einen Freischaltcode zur kostenlosen Nutzung.

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    4. Bei Ablehnung widersprechen

    Lehnt die Kasse ab, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und die Indikation belegen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist eine DiGA?

Eine digitale Gesundheitsanwendung – eine geprüfte Gesundheits-App, die im amtlichen DiGA-Verzeichnis gelistet ist. Versicherte haben Anspruch auf die Versorgung damit, die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (§ 33a SGB V).

Wie bekomme ich eine App auf Rezept?

In der Regel über eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung oder über einen Antrag bei deiner Kasse mit Nachweis der passenden Indikation. Mit der Verordnung erhältst du von der Kasse einen Freischaltcode.

Was, wenn die Kasse ablehnt?

Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und die medizinische Indikation belegen. Achte darauf, dass die gewünschte App im DiGA-Verzeichnis gelistet und für deine Indikation vorgesehen ist.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.