Dienstwagen bei Kündigung – Rückgabe und Privatnutzung
Darf der Dienstwagen auch privat genutzt werden, ist er Teil der Vergütung. Bei Kündigung, Freistellung oder Aufhebung stellt sich die Frage, ob und wann er zurückgegeben werden muss. Das hängt von der Überlassungsvereinbarung ab.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Brief erstellen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Vereinbarung prüfen
Sieh in der Dienstwagen- oder Überlassungsvereinbarung nach Rückgabe- und Widerrufsklauseln.
- 2
2. Status klären
Kläre, ob du freigestellt bist und ob die Vergütung weiterläuft.
- 3
3. Rückgabe regeln
Vereinbare Zeitpunkt, Ort und Zustand der Rückgabe und dokumentiere den Kilometerstand.
- 4
4. Nutzungsausfall prüfen
Wird die Privatnutzung unberechtigt entzogen, kann ein Ausgleich in Betracht kommen.
Daran erkennst du die Masche
- Der Wagen wird trotz fortlaufender Vergütung sofort herausverlangt.
- Eine pauschale Widerrufsklausel soll die Privatnutzung jederzeit beenden.
- Rückgabezustand und Kilometerstand werden nicht dokumentiert.
Häufige Fragen
Muss ich den Dienstwagen bei Kündigung sofort zurückgeben?
Nicht zwingend. Ist die Privatnutzung vereinbart, ist sie Teil der Vergütung. Solange das Arbeitsverhältnis läuft und Lohn geschuldet wird, bleibt die Nutzung meist bestehen. Maßgeblich sind die Rückgabe- und Widerrufsklauseln der Vereinbarung.
Darf der Arbeitgeber den Wagen bei Freistellung einziehen?
Nur wenn ein wirksamer Widerrufsvorbehalt das erlaubt. Pauschale Klauseln, die die Privatnutzung ohne sachlichen Grund jederzeit entziehen, sind oft unwirksam. Wird die Nutzung unberechtigt entzogen, kann ein finanzieller Ausgleich entstehen.
Bekomme ich einen Ausgleich, wenn ich den Wagen abgeben muss?
Wird die vereinbarte Privatnutzung unberechtigt vorzeitig beendet, kann ein Anspruch auf Nutzungsausfall in Höhe des geldwerten Vorteils bestehen. Ob und in welcher Höhe, hängt von der Vereinbarung und den Umständen ab.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.