Zum Inhalt springen

Dienstwagen bei Kündigung – Rückgabe und Privatnutzung

Darf der Dienstwagen auch privat genutzt werden, ist er Teil der Vergütung. Bei Kündigung, Freistellung oder Aufhebung stellt sich die Frage, ob und wann er zurückgegeben werden muss. Das hängt von der Überlassungsvereinbarung ab.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ist die private Nutzung des Dienstwagens vereinbart, ist sie geldwerter Vorteil und Teil der Gegenleistung für die Arbeit. Solange das Arbeitsverhältnis besteht und Vergütung geschuldet ist, kann der Wagen in der Regel nicht einfach entzogen werden.
Ein wirksamer Widerrufsvorbehalt in der Vereinbarung kann es dem Arbeitgeber erlauben, die Privatnutzung unter Voraussetzungen zu widerrufen – etwa bei Freistellung. Pauschale, unangemessene Widerrufsklauseln sind aber oft unwirksam.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Vereinbarung prüfen

    Sieh in der Dienstwagen- oder Überlassungsvereinbarung nach Rückgabe- und Widerrufsklauseln.

  2. 2

    2. Status klären

    Kläre, ob du freigestellt bist und ob die Vergütung weiterläuft.

  3. 3

    3. Rückgabe regeln

    Vereinbare Zeitpunkt, Ort und Zustand der Rückgabe und dokumentiere den Kilometerstand.

  4. 4

    4. Nutzungsausfall prüfen

    Wird die Privatnutzung unberechtigt entzogen, kann ein Ausgleich in Betracht kommen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich den Dienstwagen bei Kündigung sofort zurückgeben?

Nicht zwingend. Ist die Privatnutzung vereinbart, ist sie Teil der Vergütung. Solange das Arbeitsverhältnis läuft und Lohn geschuldet wird, bleibt die Nutzung meist bestehen. Maßgeblich sind die Rückgabe- und Widerrufsklauseln der Vereinbarung.

Darf der Arbeitgeber den Wagen bei Freistellung einziehen?

Nur wenn ein wirksamer Widerrufsvorbehalt das erlaubt. Pauschale Klauseln, die die Privatnutzung ohne sachlichen Grund jederzeit entziehen, sind oft unwirksam. Wird die Nutzung unberechtigt entzogen, kann ein finanzieller Ausgleich entstehen.

Bekomme ich einen Ausgleich, wenn ich den Wagen abgeben muss?

Wird die vereinbarte Privatnutzung unberechtigt vorzeitig beendet, kann ein Anspruch auf Nutzungsausfall in Höhe des geldwerten Vorteils bestehen. Ob und in welcher Höhe, hängt von der Vereinbarung und den Umständen ab.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.