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Dienstwagen versteuern – 1-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch?

Darfst du einen Dienstwagen privat nutzen, ist das ein geldwerter Vorteil, den du versteuern musst. Du hast die Wahl zwischen der pauschalen 1-Prozent-Regel und dem genauen Fahrtenbuch. Welche Methode günstiger ist, hängt von deiner Nutzung ab – bei E-Autos gelten zudem Vergünstigungen.

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Die private Nutzung eines Dienstwagens ist ein geldwerter Vorteil. Pauschal wird er mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt (1-Prozent-Regel); alternativ kannst du ein Fahrtenbuch führen und die tatsächliche Privatnutzung ansetzen.
Bei reinen Elektro-Dienstwagen ist die Bemessungsgrundlage stark reduziert (oft nur ein Viertel des Listenpreises), bei bestimmten Hybriden die Hälfte. Das senkt die Steuer auf den geldwerten Vorteil deutlich.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Methode wählen

    Vergleiche 1-Prozent-Regel und Fahrtenbuch. Bei geringer Privatnutzung lohnt oft das Fahrtenbuch.

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    2. Fahrtenbuch sauber führen

    Entscheidest du dich dafür, muss das Fahrtenbuch lückenlos und zeitnah geführt werden, sonst erkennt das Finanzamt es nicht an.

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    3. E-Auto-Vorteil nutzen

    Bei Elektro- oder bestimmten Hybridfahrzeugen die reduzierte Bemessungsgrundlage berücksichtigen.

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    4. Arbeitsweg beachten

    Auch die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden gesondert berücksichtigt.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie funktioniert die 1-Prozent-Regel?

Der geldwerte Vorteil der Privatnutzung wird pauschal mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat angesetzt, zuzüglich eines Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit. Das ist einfach, aber nicht immer am günstigsten.

Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch?

Wenn du den Wagen wenig privat nutzt. Dann kannst du mit einem ordnungsgemäßen, lückenlos geführten Fahrtenbuch die tatsächliche Privatnutzung ansetzen, was oft günstiger ist. Wichtig: Das Fahrtenbuch muss zeitnah und vollständig geführt werden.

Welche Vorteile haben E-Dienstwagen?

Bei reinen Elektrofahrzeugen ist die Bemessungsgrundlage stark reduziert (häufig nur ein Viertel des Bruttolistenpreises), bei bestimmten Plug-in-Hybriden die Hälfte. Dadurch fällt die Steuer auf den geldwerten Vorteil deutlich geringer aus.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.