Dienstleistung schlecht erbracht – welche Rechte?
Wird eine Werkleistung – etwa eine Reparatur, ein Umbau oder eine Reinigung – mangelhaft erbracht, hast du Rechte ähnlich wie beim Kauf. Im Mittelpunkt steht zunächst der Anspruch auf Nacherfüllung, also auf Beseitigung des Mangels.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Mangel dokumentieren
Halte den Mangel mit Fotos und Beschreibung fest.
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2. Nachbesserung verlangen
Fordere den Dienstleister zur Beseitigung auf und setze eine Frist.
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3. Vergütung zurückhalten
Behalte einen angemessenen Teil der Zahlung bis zur Mängelbeseitigung zurück.
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4. Weitere Rechte nutzen
Bei gescheiterter Nachbesserung mindere, tritt zurück oder fordere Schadensersatz.
Daran erkennst du die Masche
- Die volle Rechnung soll trotz Mangel sofort bezahlt werden.
- Eine Nachbesserung wird verweigert.
- Der Mangel ist nicht dokumentiert.
Häufige Fragen
Welche Rechte habe ich bei einer mangelhaften Leistung?
Bei einer mangelhaften Werkleistung kannst du Nacherfüllung verlangen, also Beseitigung des Mangels. Gelingt sie nicht, kannst du mindern, zurücktreten oder Schadensersatz fordern und unter Voraussetzungen den Mangel selbst beseitigen lassen (§ 634 BGB). Meist ist zuvor eine Frist zu setzen.
Muss ich die Rechnung trotz Mangel zahlen?
Du kannst einen angemessenen Teil der Vergütung zurückhalten, solange der Mangel nicht beseitigt ist. Das ist ein wirksames Druckmittel. Den unstrittigen Teil solltest du zahlen. Behalte einen Betrag zurück, der in einem vernünftigen Verhältnis zum Mangel steht.
Was ist die Selbstvornahme?
Beseitigt der Dienstleister den Mangel trotz Fristsetzung nicht, kannst du ihn unter Voraussetzungen selbst oder durch einen Dritten beseitigen lassen und die erforderlichen Kosten ersetzt verlangen. Dokumentiere die Fristsetzung und die Kosten sorgfältig.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.