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Dienstleistung schlecht erbracht – welche Rechte?

Wird eine Werkleistung – etwa eine Reparatur, ein Umbau oder eine Reinigung – mangelhaft erbracht, hast du Rechte ähnlich wie beim Kauf. Im Mittelpunkt steht zunächst der Anspruch auf Nacherfüllung, also auf Beseitigung des Mangels.

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Forderung durchsetzen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ist ein Werk mangelhaft, kannst du Nacherfüllung verlangen; gelingt sie nicht, kommen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz und unter Voraussetzungen die Selbstvornahme in Betracht (§ 634 BGB). Voraussetzung ist meist eine Frist zur Nachbesserung.
Du kannst einen Teil der Vergütung zurückhalten, solange der Mangel nicht beseitigt ist. Eine genaue Dokumentation des Mangels stärkt deine Position.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Mangel dokumentieren

    Halte den Mangel mit Fotos und Beschreibung fest.

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    2. Nachbesserung verlangen

    Fordere den Dienstleister zur Beseitigung auf und setze eine Frist.

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    3. Vergütung zurückhalten

    Behalte einen angemessenen Teil der Zahlung bis zur Mängelbeseitigung zurück.

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    4. Weitere Rechte nutzen

    Bei gescheiterter Nachbesserung mindere, tritt zurück oder fordere Schadensersatz.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Welche Rechte habe ich bei einer mangelhaften Leistung?

Bei einer mangelhaften Werkleistung kannst du Nacherfüllung verlangen, also Beseitigung des Mangels. Gelingt sie nicht, kannst du mindern, zurücktreten oder Schadensersatz fordern und unter Voraussetzungen den Mangel selbst beseitigen lassen (§ 634 BGB). Meist ist zuvor eine Frist zu setzen.

Muss ich die Rechnung trotz Mangel zahlen?

Du kannst einen angemessenen Teil der Vergütung zurückhalten, solange der Mangel nicht beseitigt ist. Das ist ein wirksames Druckmittel. Den unstrittigen Teil solltest du zahlen. Behalte einen Betrag zurück, der in einem vernünftigen Verhältnis zum Mangel steht.

Was ist die Selbstvornahme?

Beseitigt der Dienstleister den Mangel trotz Fristsetzung nicht, kannst du ihn unter Voraussetzungen selbst oder durch einen Dritten beseitigen lassen und die erforderlichen Kosten ersetzt verlangen. Dokumentiere die Fristsetzung und die Kosten sorgfältig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.