Deepfake mit deinem Gesicht oder deiner Stimme – wehren
Deepfakes sind täuschend echt wirkende, künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen. Werden dein Gesicht oder deine Stimme ohne Einwilligung in solche Inhalte montiert, kannst du dich wehren – zivil- und teils strafrechtlich.
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Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Beweise sichern
Sichere die Inhalte mit URL und Datum, bevor sie gelöscht werden.
- 2
2. Löschung verlangen
Fordere Ersteller und Plattform zur Entfernung auf.
- 3
3. Ansprüche prüfen
Lass Unterlassung, Löschung und Schadensersatz prüfen.
- 4
4. Anzeige erwägen
Bei strafbaren Inhalten erstatte Strafanzeige.
Daran erkennst du die Masche
- Der Deepfake hat sexuellen oder ehrverletzenden Inhalt.
- Die Inhalte verbreiten sich rasch über mehrere Plattformen.
- Es werden Forderungen oder Erpressungsversuche damit verbunden.
Häufige Fragen
Darf jemand mein Gesicht in ein Deepfake montieren?
Grundsätzlich nicht ohne deine Einwilligung. Die Verwendung deines Bildnisses verletzt in der Regel das Recht am eigenen Bild und das Persönlichkeitsrecht (§ 22 KUG, § 823 BGB). Du kannst Unterlassung und Löschung sowie unter Umständen Schadensersatz verlangen.
Sind Deepfakes strafbar?
Je nach Inhalt ja. In Betracht kommen etwa die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Beleidigung oder bei sexuellen Inhalten weitere Tatbestände. Auch Erpressung mit Deepfakes ist strafbar. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Wie bekomme ich ein Deepfake aus dem Netz?
Sichere zuerst Beweise und fordere dann Ersteller und Plattform zur Löschung auf, gestützt auf dein Persönlichkeitsrecht und Art. 17 DSGVO. Plattformen müssen nach konkreter Kenntnis rechtswidrige Inhalte entfernen. Auch eine Auslistung bei Suchmaschinen ist möglich.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.