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Deepfake mit deinem Gesicht oder deiner Stimme – wehren

Deepfakes sind täuschend echt wirkende, künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen. Werden dein Gesicht oder deine Stimme ohne Einwilligung in solche Inhalte montiert, kannst du dich wehren – zivil- und teils strafrechtlich.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Verwendung deines Bildes oder deiner Stimme kann das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen (§ 22 KUG, § 823 BGB). Daraus folgen Ansprüche auf Unterlassung, Löschung und gegebenenfalls Schadensersatz.
Je nach Inhalt kommen auch Straftatbestände in Betracht, etwa die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen oder Ehrdelikte. Plattformen müssen rechtsverletzende Inhalte nach Kenntnis entfernen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Beweise sichern

    Sichere die Inhalte mit URL und Datum, bevor sie gelöscht werden.

  2. 2

    2. Löschung verlangen

    Fordere Ersteller und Plattform zur Entfernung auf.

  3. 3

    3. Ansprüche prüfen

    Lass Unterlassung, Löschung und Schadensersatz prüfen.

  4. 4

    4. Anzeige erwägen

    Bei strafbaren Inhalten erstatte Strafanzeige.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf jemand mein Gesicht in ein Deepfake montieren?

Grundsätzlich nicht ohne deine Einwilligung. Die Verwendung deines Bildnisses verletzt in der Regel das Recht am eigenen Bild und das Persönlichkeitsrecht (§ 22 KUG, § 823 BGB). Du kannst Unterlassung und Löschung sowie unter Umständen Schadensersatz verlangen.

Sind Deepfakes strafbar?

Je nach Inhalt ja. In Betracht kommen etwa die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Beleidigung oder bei sexuellen Inhalten weitere Tatbestände. Auch Erpressung mit Deepfakes ist strafbar. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab.

Wie bekomme ich ein Deepfake aus dem Netz?

Sichere zuerst Beweise und fordere dann Ersteller und Plattform zur Löschung auf, gestützt auf dein Persönlichkeitsrecht und Art. 17 DSGVO. Plattformen müssen nach konkreter Kenntnis rechtswidrige Inhalte entfernen. Auch eine Auslistung bei Suchmaschinen ist möglich.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.