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Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde

Wenn ein Unternehmen oder eine Behörde deine Daten unrechtmäßig verarbeitet, deine Anfragen ignoriert oder Auskunft verweigert, kannst du dich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Sie überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts.

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Jede betroffene Person hat das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie einen Verstoß gegen die DSGVO vermutet (Art. 77 DSGVO). Die Beschwerde ist kostenlos.
Die Behörde geht der Beschwerde nach, kann Auskünfte verlangen, Anordnungen treffen und Bußgelder verhängen. Unabhängig davon kannst du deine Rechte auch direkt gegenüber dem Verantwortlichen und vor Gericht geltend machen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vorfall dokumentieren

    Halte fest, welche Daten wie verarbeitet wurden und welche Anfragen unbeantwortet blieben.

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    2. Zuständige Behörde finden

    Bestimme die für dich oder das Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde.

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    3. Beschwerde einreichen

    Schildere den Sachverhalt und füge Nachweise bei.

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    4. Eigene Rechte nutzen

    Mache parallel Auskunft, Berichtigung oder Löschung beim Verantwortlichen geltend.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann kann ich mich bei der Aufsichtsbehörde beschweren?

Wenn du vermutest, dass die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt – etwa bei unrechtmäßiger Verarbeitung, verweigerter Auskunft oder ignorierten Löschanträgen (Art. 77 DSGVO). Die Beschwerde ist kostenlos und formlos möglich.

Was kann die Behörde tun?

Sie prüft den Sachverhalt, kann vom Verantwortlichen Auskünfte und Maßnahmen verlangen, Anordnungen erlassen und bei Verstößen Bußgelder verhängen. Sie informiert dich über den Fortgang. Eine individuelle Durchsetzung deiner Ansprüche ersetzt sie aber nicht vollständig.

Welche Rechte habe ich daneben?

Du kannst direkt gegenüber dem Verantwortlichen Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch geltend machen und bei einem Schaden Schadensersatz verlangen (Art. 82 DSGVO). Die Beschwerde bei der Behörde und die direkte Rechtsdurchsetzung stehen nebeneinander.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.