Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
Wenn ein Unternehmen oder eine Behörde deine Daten unrechtmäßig verarbeitet, deine Anfragen ignoriert oder Auskunft verweigert, kannst du dich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Sie überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vorfall dokumentieren
Halte fest, welche Daten wie verarbeitet wurden und welche Anfragen unbeantwortet blieben.
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2. Zuständige Behörde finden
Bestimme die für dich oder das Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde.
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3. Beschwerde einreichen
Schildere den Sachverhalt und füge Nachweise bei.
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4. Eigene Rechte nutzen
Mache parallel Auskunft, Berichtigung oder Löschung beim Verantwortlichen geltend.
Daran erkennst du die Masche
- Eine Auskunft oder Löschung wird trotz Aufforderung verweigert.
- Daten werden ohne erkennbare Grundlage verarbeitet.
- Auf Datenschutzanfragen erfolgt keine fristgerechte Reaktion.
Häufige Fragen
Wann kann ich mich bei der Aufsichtsbehörde beschweren?
Wenn du vermutest, dass die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt – etwa bei unrechtmäßiger Verarbeitung, verweigerter Auskunft oder ignorierten Löschanträgen (Art. 77 DSGVO). Die Beschwerde ist kostenlos und formlos möglich.
Was kann die Behörde tun?
Sie prüft den Sachverhalt, kann vom Verantwortlichen Auskünfte und Maßnahmen verlangen, Anordnungen erlassen und bei Verstößen Bußgelder verhängen. Sie informiert dich über den Fortgang. Eine individuelle Durchsetzung deiner Ansprüche ersetzt sie aber nicht vollständig.
Welche Rechte habe ich daneben?
Du kannst direkt gegenüber dem Verantwortlichen Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch geltend machen und bei einem Schaden Schadensersatz verlangen (Art. 82 DSGVO). Die Beschwerde bei der Behörde und die direkte Rechtsdurchsetzung stehen nebeneinander.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.