Datenpanne – deine Rechte als Betroffener
Wird bei einem Unternehmen in unzulässiger Weise auf personenbezogene Daten zugegriffen oder gehen sie verloren, liegt eine Datenpanne vor. Betroffene haben dann besondere Rechte – von der Benachrichtigung bis zum Schadensersatz.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Information einfordern
Verlange vom Unternehmen Auskunft, welche Daten betroffen sind und welche Folgen drohen.
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2. Konten sichern
Ändere betroffene Passwörter und beobachte Konten und Abbuchungen.
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3. Aufsichtsbehörde nutzen
Bei Verstößen kannst du dich an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden.
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4. Schaden geltend machen
Bei konkretem Schaden oder Kontrollverlust kannst du Schadensersatz fordern.
Daran erkennst du die Masche
- Das Unternehmen informiert trotz hohen Risikos nicht über die Panne.
- Nach einem Datenleck häufen sich Phishing-Versuche oder Betrug.
- Zugangsdaten oder Zahlungsdaten sind betroffen.
Häufige Fragen
Muss mich ein Unternehmen über eine Datenpanne informieren?
Bei einer Datenschutzverletzung, die voraussichtlich ein hohes Risiko für deine Rechte bedeutet, muss der Verantwortliche dich unverzüglich benachrichtigen (Art. 34 DSGVO) und die Panne der Aufsichtsbehörde melden. Du kannst zudem Auskunft über die betroffenen Daten verlangen.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Wer durch einen Verstoß gegen die DSGVO einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, kann Schadensersatz verlangen (Art. 82 DSGVO). Nach der Rechtsprechung kann auch ein bloßer Kontrollverlust über die Daten oder begründete Sorge vor Missbrauch ausreichen. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Was sollte ich nach einem Datenleck tun?
Ändere betroffene Passwörter, aktiviere wo möglich eine Zwei-Faktor-Anmeldung, beobachte Konten und Abbuchungen und sei besonders wachsam gegenüber Phishing. Dokumentiere die Panne und etwaige Folgen, um Ansprüche stützen zu können.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.