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Daten geleakt? Was du nach einem Datenleck sofort tun solltest

Du hast erfahren, dass deine E-Mail-Adresse, Passwörter oder andere Daten bei einem Datenleck abgegriffen wurden? Keine Panik – aber jetzt zählt schnelles, richtiges Handeln, damit aus dem Leck kein Schaden wird.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Geleakte Zugangsdaten werden für 'Credential Stuffing' missbraucht: Kriminelle probieren dein Passwort automatisch bei vielen Diensten durch. Nutzt du es mehrfach, sind mehrere Konten gefährdet.
Bei einem Datenleck eines Unternehmens kann dir unter Umständen Schadensersatz zustehen (Art. 82 DSGVO) – vor allem aber geht es jetzt um den Schutz deiner Konten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Wichtigste Passwörter sofort ändern

    Ändere zuerst das Passwort deines E-Mail-Kontos (es ist der Generalschlüssel), dann von Online-Banking und allen Diensten, bei denen du dasselbe Passwort genutzt hast.

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    2. Überall einzigartige Passwörter + 2FA

    Verwende für jeden Dienst ein eigenes, langes Passwort (Passwort-Manager hilft) und aktiviere die Zwei-Faktor-Anmeldung, wo möglich.

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    3. Konten überwachen

    Achte auf ungewöhnliche Logins, E-Mails über Passwortänderungen und Abbuchungen. Prüfe, ob deine Adresse in bekannten Leaks auftaucht.

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    4. Auf Folgebetrug gefasst sein

    Nach einem Leck häufen sich Phishing-Mails und Anrufe mit echten Daten. Bleib misstrauisch und prüfe verdächtige Nachrichten.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich wirklich alle Passwörter ändern?

Zumindest das des betroffenen Dienstes und überall dort, wo du dasselbe oder ein ähnliches Passwort genutzt hast. Am sichersten ist, generell auf einzigartige Passwörter pro Dienst umzustellen und die Zwei-Faktor-Anmeldung zu aktivieren.

Bekomme ich Schadensersatz?

Bei einem Verstoß des verantwortlichen Unternehmens kann ein Anspruch nach Art. 82 DSGVO bestehen. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab. Wichtiger ist zunächst, deine Konten abzusichern.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.