Dashcam-Aufnahme als Beweis – ist das erlaubt?
Du hast einen Unfall oder eine Nötigung mit der Dashcam aufgezeichnet und fragst dich, ob du das vor Gericht verwenden darfst? Die Rechtslage ist differenziert: Verwerten ja – dauerhaftes anlassloses Filmen ist aber datenschutzrechtlich heikel.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Aufnahme sichern
Sichere die relevante Sequenz sofort (sonst wird sie überschrieben) und speichere sie unverändert.
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2. Im Schadenfall einsetzen
Lege die Aufnahme der gegnerischen Versicherung oder dem Gericht vor, um den Hergang zu beweisen.
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3. Datenschutz beachten
Nutze die Kamera anlassbezogen, nicht als Dauerüberwachung. Veröffentliche keine Aufnahmen mit erkennbaren Personen/Kennzeichen im Netz.
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4. Bei Straftaten
Bei Unfallflucht oder Nötigung kannst du die Aufnahme der Polizei zur Anzeige übergeben.
Häufige Fragen
Darf ich die Dashcam-Aufnahme vor Gericht verwenden?
Ja, das kann zulässig sein. Der BGH hält Dashcam-Aufnahmen im Unfallprozess für grundsätzlich verwertbar – das Gericht wägt im Einzelfall zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht ab.
Ist die Dashcam selbst erlaubt?
Das Betreiben ist nicht generell verboten, aber eine permanente anlasslose Aufzeichnung ist datenschutzwidrig. Empfehlenswert sind Geräte mit kurzer Schleifenaufzeichnung, die nur bei einem Anlass dauerhaft speichern.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.