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Dashcam-Aufnahme als Beweis – ist das erlaubt?

Du hast einen Unfall oder eine Nötigung mit der Dashcam aufgezeichnet und fragst dich, ob du das vor Gericht verwenden darfst? Die Rechtslage ist differenziert: Verwerten ja – dauerhaftes anlassloses Filmen ist aber datenschutzrechtlich heikel.

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Unfallprozess als Beweis verwertbar sein können – trotz datenschutzrechtlicher Bedenken, nach Abwägung im Einzelfall.
Eine permanente, anlasslose Daueraufzeichnung verstößt gegen den Datenschutz und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Sinnvoll sind kurze, anlassbezogene Speicherungen (Loop mit Überschreiben).

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Aufnahme sichern

    Sichere die relevante Sequenz sofort (sonst wird sie überschrieben) und speichere sie unverändert.

  2. 2

    2. Im Schadenfall einsetzen

    Lege die Aufnahme der gegnerischen Versicherung oder dem Gericht vor, um den Hergang zu beweisen.

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    3. Datenschutz beachten

    Nutze die Kamera anlassbezogen, nicht als Dauerüberwachung. Veröffentliche keine Aufnahmen mit erkennbaren Personen/Kennzeichen im Netz.

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    4. Bei Straftaten

    Bei Unfallflucht oder Nötigung kannst du die Aufnahme der Polizei zur Anzeige übergeben.

Häufige Fragen

Darf ich die Dashcam-Aufnahme vor Gericht verwenden?

Ja, das kann zulässig sein. Der BGH hält Dashcam-Aufnahmen im Unfallprozess für grundsätzlich verwertbar – das Gericht wägt im Einzelfall zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht ab.

Ist die Dashcam selbst erlaubt?

Das Betreiben ist nicht generell verboten, aber eine permanente anlasslose Aufzeichnung ist datenschutzwidrig. Empfehlenswert sind Geräte mit kurzer Schleifenaufzeichnung, die nur bei einem Anlass dauerhaft speichern.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.