Cybermobbing – was du gegen Mobbing im Netz tun kannst
Cybermobbing – fortgesetztes Schikanieren, Bloßstellen oder Bedrohen im Netz – kann massive Folgen haben. Rechtlich greifen je nach Inhalt Straftatbestände (Beleidigung, Bedrohung, Nachstellung) und zivilrechtliche Ansprüche. Wichtig sind schnelle Beweissicherung, Löschung und Unterstützung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Beweise sichern
Screenshots mit URL, Datum und Nutzernamen anfertigen und sicher speichern – das ist die Grundlage für alle Schritte.
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2. Inhalte melden und löschen
Melde die Inhalte bei der Plattform und verlange Löschung. Blockiere die Täter, um den Kontakt zu unterbrechen.
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3. Anzeige bei Straftaten
Bei Bedrohung, Verleumdung oder Nachstellung erstatte Strafanzeige. Bei akuter Gefahr sofort die Polizei verständigen.
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4. Hilfe holen
Beratungsstellen und – bei minderjährigen Betroffenen – Schule/Vertrauenspersonen einbinden. Bei größerer Tragweite anwaltliche Hilfe nutzen.
Daran erkennst du die Masche
- Es werden intime oder bloßstellende Inhalte verbreitet.
- Die Angriffe sind koordiniert und dauern an.
- Es kommt zu konkreten Bedrohungen.
Häufige Fragen
Ist Cybermobbing strafbar?
Es gibt keinen eigenen Straftatbestand 'Cybermobbing', aber das Verhalten erfüllt je nach Inhalt mehrere Straftatbestände – etwa Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung oder Nachstellung. Zusätzlich bestehen zivilrechtliche Ansprüche.
Wie gehe ich vor?
Sichere zuerst Beweise (Screenshots mit URL und Datum). Melde die Inhalte bei der Plattform, verlange Löschung und blockiere die Täter. Bei Straftaten erstatte Anzeige; bei akuter Gefahr verständige sofort die Polizei.
Wer hilft mir?
Beratungsstellen gegen Gewalt und Hass im Netz, bei Minderjährigen Schule und Vertrauenspersonen, und bei größerer Tragweite ein Anwalt. Du musst da nicht allein durch – hol dir früh Unterstützung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.