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Cybermobbing – was du gegen Mobbing im Netz tun kannst

Cybermobbing – fortgesetztes Schikanieren, Bloßstellen oder Bedrohen im Netz – kann massive Folgen haben. Rechtlich greifen je nach Inhalt Straftatbestände (Beleidigung, Bedrohung, Nachstellung) und zivilrechtliche Ansprüche. Wichtig sind schnelle Beweissicherung, Löschung und Unterstützung.

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Je nach Verhalten kommen Straftaten wie Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung oder Nachstellung in Betracht. Zivilrechtlich kannst du Unterlassung und Schadensersatz verlangen und rechtswidrige Inhalte löschen lassen (§§ 823, 1004 BGB).
Plattformen müssen gemeldete rechtswidrige Inhalte entfernen. Bei akuter Bedrohung ist die Polizei der richtige Ansprechpartner; Beratungsstellen helfen bei Dokumentation und Schutz.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Beweise sichern

    Screenshots mit URL, Datum und Nutzernamen anfertigen und sicher speichern – das ist die Grundlage für alle Schritte.

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    2. Inhalte melden und löschen

    Melde die Inhalte bei der Plattform und verlange Löschung. Blockiere die Täter, um den Kontakt zu unterbrechen.

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    3. Anzeige bei Straftaten

    Bei Bedrohung, Verleumdung oder Nachstellung erstatte Strafanzeige. Bei akuter Gefahr sofort die Polizei verständigen.

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    4. Hilfe holen

    Beratungsstellen und – bei minderjährigen Betroffenen – Schule/Vertrauenspersonen einbinden. Bei größerer Tragweite anwaltliche Hilfe nutzen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ist Cybermobbing strafbar?

Es gibt keinen eigenen Straftatbestand 'Cybermobbing', aber das Verhalten erfüllt je nach Inhalt mehrere Straftatbestände – etwa Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung oder Nachstellung. Zusätzlich bestehen zivilrechtliche Ansprüche.

Wie gehe ich vor?

Sichere zuerst Beweise (Screenshots mit URL und Datum). Melde die Inhalte bei der Plattform, verlange Löschung und blockiere die Täter. Bei Straftaten erstatte Anzeige; bei akuter Gefahr verständige sofort die Polizei.

Wer hilft mir?

Beratungsstellen gegen Gewalt und Hass im Netz, bei Minderjährigen Schule und Vertrauenspersonen, und bei größerer Tragweite ein Anwalt. Du musst da nicht allein durch – hol dir früh Unterstützung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.