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Cookie-Einwilligung widerrufen – Tracking nachträglich stoppen

Cookie-Banner fragen nach deiner Einwilligung in Tracking und Werbung. Diese Einwilligung ist freiwillig und muss genauso einfach widerrufbar sein, wie sie erteilt wurde. Manipulative Banner, bei denen das Ablehnen versteckt ist, sind unzulässig.

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Eine einmal erteilte Einwilligung (z. B. in Tracking-Cookies) kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen – und der Widerruf muss so einfach sein wie die Einwilligung (Art. 7 DSGVO).
Nicht notwendige Cookies dürfen nur mit deiner Einwilligung gesetzt werden. Ein Banner, das nur 'Alle akzeptieren' prominent zeigt und das Ablehnen erschwert, ist datenschutzrechtlich angreifbar.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Einwilligung widerrufen

    Nutze die Datenschutz-/Cookie-Einstellungen der Seite, um deine Einwilligung zurückzunehmen, und lehne nicht notwendige Cookies ab.

  2. 2

    2. Cookies löschen

    Lösche gesetzte Cookies im Browser und stelle dort das Tracking restriktiv ein.

  3. 3

    3. Anbieter auffordern

    Bei fehlender Widerrufsmöglichkeit oder manipulativem Banner kannst du den Anbieter schriftlich zur Korrektur auffordern.

  4. 4

    4. Beschwerde erwägen

    Hilft das nicht, kannst du dich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich meine Cookie-Einwilligung zurücknehmen?

Ja, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft. Der Widerruf muss so einfach möglich sein wie die Erteilung (Art. 7 DSGVO). Viele Seiten bieten dafür einen Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer.

Sind Cookie-Banner ohne 'Ablehnen'-Button erlaubt?

In der Regel nicht. Wenn nicht notwendige Cookies eine Einwilligung erfordern, muss das Ablehnen genauso einfach sein wie das Zustimmen. Banner, die nur 'Alle akzeptieren' anbieten oder das Ablehnen verstecken, sind angreifbar.

Was kann ich gegen aufdringliches Tracking tun?

Widerrufe die Einwilligung, lösche Cookies und stelle den Browser restriktiv ein. Bleibt das Tracking ohne Einwilligung aktiv, kannst du den Anbieter auffordern und dich bei der Datenschutzaufsicht beschweren.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.