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Schaden am Carsharing-Auto – wie hoch ist deine Haftung wirklich?

Beim Carsharing haftest du für selbst verschuldete Schäden in der Regel nur bis zu einer vereinbarten Selbstbeteiligung – es sei denn, du hast grob fahrlässig gehandelt oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Wichtig ist, Schäden korrekt zu melden und Vorschäden zu dokumentieren.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Üblicherweise begrenzt der Anbieter deine Haftung für selbst verschuldete Schäden auf eine Selbstbeteiligung. Diese kann sich bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Alkohol, Handy) oder Verstößen gegen die AGB erhöhen oder ganz entfallen.
Wirst du für einen Schaden verantwortlich gemacht, den du nicht verursacht hast (Vorschaden), musst du nicht zahlen. Eine gute Dokumentation vor und nach der Fahrt schützt dich.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vor der Fahrt prüfen

    Dokumentiere vorhandene Schäden mit Fotos und melde sie über die App, bevor du losfährst.

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    2. Schaden korrekt melden

    Verursachst du einen Schaden, melde ihn unverzüglich und wahrheitsgemäß. Eine verspätete oder falsche Meldung kann die Haftung erhöhen.

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    3. Selbstbeteiligung prüfen

    Kläre die vereinbarte Selbstbeteiligung und ob ein Reduzierungspaket galt. Überzogene Forderungen darüber hinaus sind angreifbar.

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    4. Vorschaden bestreiten

    Wirst du für einen Vorschaden belangt, weise mit deiner Dokumentation nach, dass er nicht von dir stammt.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie hoch ist meine Haftung beim Carsharing?

In der Regel bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung für selbst verschuldete Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Alkohol, Handynutzung) oder Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen kann die Haftung höher ausfallen oder die Begrenzung entfallen.

Muss ich für einen Vorschaden zahlen?

Nein. Für Schäden, die du nicht verursacht hast, haftest du nicht. Deshalb ist es wichtig, vorhandene Schäden vor Fahrtantritt zu fotografieren und über die App zu melden – so kannst du dich entlasten.

Was, wenn der Anbieter zu viel verlangt?

Forderungen über die Selbstbeteiligung hinaus muss der Anbieter begründen, etwa mit grober Fahrlässigkeit. Bestreite überzogene Forderungen schriftlich und verlange eine nachvollziehbare Aufstellung des Schadens.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.