Bußgeldbescheid bekommen? Einspruch in 2 Wochen
Ein Bußgeldbescheid liegt im Briefkasten? Du musst ihn nicht einfach hinnehmen. Innerhalb von zwei Wochen kannst du Einspruch einlegen – das lohnt sich besonders bei Mess- oder Zustellfehlern oder wenn ein Fahrverbot droht.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Frist und Daten prüfen
Stimmen Tatort, Zeit, Kennzeichen und Fahrer? Ab Zustellung läuft die 2-Wochen-Frist.
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2. Akteneinsicht erwägen
Bei Messungen lohnt sich oft Akteneinsicht (Messprotokoll, Eichschein). Das deckt Fehler auf.
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3. Einspruch einlegen
Lege fristgerecht schriftlich Einspruch bei der im Bescheid genannten Behörde ein. Eine Begründung kannst du nachreichen.
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4. Bei Fahrverbot: Beratung
Droht ein Fahrverbot oder Punkte, ist anwaltlicher Rat sinnvoll – oft zahlt eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich für den Einspruch Zeit?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Der Einspruch muss in dieser Frist bei der Behörde eingehen – eine Begründung kannst du später nachreichen.
Lohnt sich ein Einspruch immer?
Nicht immer. Sinnvoll ist er vor allem bei Mess- oder Verfahrensfehlern, falschem Fahrer oder drohendem Fahrverbot. Bei eindeutiger Lage kann ein Einspruch zusätzliche Kosten verursachen – wäge das ab oder hol dir Rat.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.