Zum Inhalt springen

Bußgeldbescheid bekommen? Einspruch in 2 Wochen

Ein Bußgeldbescheid liegt im Briefkasten? Du musst ihn nicht einfach hinnehmen. Innerhalb von zwei Wochen kannst du Einspruch einlegen – das lohnt sich besonders bei Mess- oder Zustellfehlern oder wenn ein Fahrverbot droht.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Einspruch vorbereiten

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Ein Einspruch kann sich lohnen bei Messfehlern, fehlerhafter Zustellung, falschem Fahrer oder drohendem Fahrverbot. Bei klarer Sach- und Rechtslage kann er aber auch Folgekosten auslösen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Frist und Daten prüfen

    Stimmen Tatort, Zeit, Kennzeichen und Fahrer? Ab Zustellung läuft die 2-Wochen-Frist.

  2. 2

    2. Akteneinsicht erwägen

    Bei Messungen lohnt sich oft Akteneinsicht (Messprotokoll, Eichschein). Das deckt Fehler auf.

  3. 3

    3. Einspruch einlegen

    Lege fristgerecht schriftlich Einspruch bei der im Bescheid genannten Behörde ein. Eine Begründung kannst du nachreichen.

  4. 4

    4. Bei Fahrverbot: Beratung

    Droht ein Fahrverbot oder Punkte, ist anwaltlicher Rat sinnvoll – oft zahlt eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für den Einspruch Zeit?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Der Einspruch muss in dieser Frist bei der Behörde eingehen – eine Begründung kannst du später nachreichen.

Lohnt sich ein Einspruch immer?

Nicht immer. Sinnvoll ist er vor allem bei Mess- oder Verfahrensfehlern, falschem Fahrer oder drohendem Fahrverbot. Bei eindeutiger Lage kann ein Einspruch zusätzliche Kosten verursachen – wäge das ab oder hol dir Rat.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.