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Bußgeld in Raten zahlen – Zahlungserleichterung beantragen

Ein Bußgeld muss nicht immer sofort und in voller Höhe gezahlt werden. Wer in einer finanziellen Notlage ist, kann eine Zahlungserleichterung beantragen – also Ratenzahlung oder einen Aufschub. Das ist besser, als das Bußgeld einfach nicht zu zahlen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Behörde kann auf Antrag Zahlungserleichterungen gewähren, etwa Ratenzahlung oder Stundung, wenn die sofortige Zahlung der Geldbuße nicht zumutbar ist (§ 18 OWiG).
Wer ein rechtskräftiges Bußgeld nicht zahlt und keine Erleichterung beantragt, riskiert die Vollstreckung und in bestimmten Fällen Erzwingungshaft. Ein rechtzeitiger Antrag vermeidet das.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Lage darlegen

    Schildere der Behörde deine finanzielle Situation nachvollziehbar.

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    2. Erleichterung beantragen

    Beantrage Ratenzahlung oder Stundung schriftlich und rechtzeitig.

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    3. Raten einhalten

    Zahle die vereinbarten Raten pünktlich, um die Vereinbarung nicht zu gefährden.

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    4. Bei Problemen melden

    Bei neuen Schwierigkeiten suche frühzeitig das Gespräch mit der Behörde.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich ein Bußgeld in Raten zahlen?

Ja, das ist möglich. Auf Antrag kann die Behörde Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub gewähren, wenn dir die sofortige Zahlung nicht zuzumuten ist (§ 18 OWiG). Lege deine finanzielle Situation dar und stelle den Antrag rechtzeitig.

Was passiert, wenn ich gar nicht zahle?

Ein rechtskräftiges Bußgeld wird vollstreckt. Bei beharrlicher Nichtzahlung droht in bestimmten Fällen Erzwingungshaft, die die Schuld aber nicht tilgt. Deshalb ist ein Antrag auf Ratenzahlung fast immer besser als das Bußgeld zu ignorieren.

Wie beantrage ich die Ratenzahlung?

Formlos schriftlich bei der Bußgeldstelle, mit Angabe deiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse und einem Vorschlag für die Ratenhöhe. Reagiere zügig nach Erhalt des Bescheids, idealerweise vor Fälligkeit, damit keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.