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Bußgeld, aber du warst nicht der Fahrer – Anhörung richtig beantworten

Bekommst du einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, obwohl du nicht gefahren bist, gilt: Du musst dich nicht selbst belasten und auch keinen Angehörigen ans Messer liefern. Angeben musst du nur deine Personalien. Wichtig ist, sachlich und fristgerecht zu reagieren – und das Foto zu vergleichen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Als Betroffener musst du keine Angaben zur Sache machen und niemanden belasten. Deine Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum) musst du jedoch korrekt angeben.
Stimmt das Messfoto offensichtlich nicht mit dir überein oder warst du nachweislich woanders, kannst du das vorbringen. Bei einem bereits ergangenen Bescheid hilft der Einspruch binnen zwei Wochen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Foto vergleichen

    Sieh dir das Beweisfoto genau an. Bist du eindeutig nicht die abgebildete Person, ist das ein starkes Argument.

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    2. Nur Personalien angeben

    Im Anhörungsbogen musst du nur deine Personalien bestätigen. Zur Fahrereigenschaft musst du dich nicht äußern und keinen Angehörigen benennen.

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    3. Alibi sichern

    Warst du nachweislich anderswo, sichere Belege (Termine, Zeugen, Quittungen).

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    4. Fristgerecht reagieren

    Ist schon ein Bußgeldbescheid da, lege innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein und verweise auf die falsche Fahrerzuordnung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich angeben, wer gefahren ist?

Nein. Als Betroffener musst du dich nicht selbst belasten und keinen Angehörigen benennen. Verpflichtet bist du nur, deine eigenen Personalien korrekt anzugeben.

Was, wenn das Foto nicht ich bin?

Dann bring das vor: Ein Messfoto, das offensichtlich eine andere Person zeigt, spricht gegen deine Fahrereigenschaft. Sichere zusätzlich ein mögliches Alibi (Zeugen, Belege).

Kann mir trotzdem eine Fahrtenbuchauflage drohen?

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, ist als Folge eine Fahrtenbuchauflage möglich. Du musst zwar niemanden benennen, solltest aber wissen, dass dein Schweigen diese Folge auslösen kann.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.