Bußgeld, aber du warst nicht der Fahrer – Anhörung richtig beantworten
Bekommst du einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, obwohl du nicht gefahren bist, gilt: Du musst dich nicht selbst belasten und auch keinen Angehörigen ans Messer liefern. Angeben musst du nur deine Personalien. Wichtig ist, sachlich und fristgerecht zu reagieren – und das Foto zu vergleichen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Foto vergleichen
Sieh dir das Beweisfoto genau an. Bist du eindeutig nicht die abgebildete Person, ist das ein starkes Argument.
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2. Nur Personalien angeben
Im Anhörungsbogen musst du nur deine Personalien bestätigen. Zur Fahrereigenschaft musst du dich nicht äußern und keinen Angehörigen benennen.
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3. Alibi sichern
Warst du nachweislich anderswo, sichere Belege (Termine, Zeugen, Quittungen).
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4. Fristgerecht reagieren
Ist schon ein Bußgeldbescheid da, lege innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein und verweise auf die falsche Fahrerzuordnung.
Daran erkennst du die Masche
- Du fühlst dich gedrängt, im Anhörungsbogen den Fahrer zu benennen.
- Das Foto ist unscharf, du sollst aber 'einfach unterschreiben'.
- Die kurze Einspruchsfrist wird übersehen.
Häufige Fragen
Muss ich angeben, wer gefahren ist?
Nein. Als Betroffener musst du dich nicht selbst belasten und keinen Angehörigen benennen. Verpflichtet bist du nur, deine eigenen Personalien korrekt anzugeben.
Was, wenn das Foto nicht ich bin?
Dann bring das vor: Ein Messfoto, das offensichtlich eine andere Person zeigt, spricht gegen deine Fahrereigenschaft. Sichere zusätzlich ein mögliches Alibi (Zeugen, Belege).
Kann mir trotzdem eine Fahrtenbuchauflage drohen?
Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, ist als Folge eine Fahrtenbuchauflage möglich. Du musst zwar niemanden benennen, solltest aber wissen, dass dein Schweigen diese Folge auslösen kann.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.