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Bußgeld aus dem Ausland – musst du das zahlen?

Wochen nach dem Urlaub flattert ein Bußgeldbescheid aus Italien, Frankreich oder den Niederlanden ins Haus? Manche dieser Forderungen sind vollstreckbar, andere sind dubiose Inkasso-Schreiben. Wichtig ist, echt von unecht zu unterscheiden.

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Bescheid prüfen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bußgelder aus EU-Staaten können in Deutschland ab einem Betrag von 70 € (inkl. Kosten) vollstreckt werden (EU-Rahmenbeschluss). Darunter ist eine Vollstreckung in Deutschland in der Regel nicht möglich – die Forderung verjährt aber nicht automatisch im Ausland.
Vorsicht bei privaten Inkasso-Firmen, die für ausländische Parkplatzbetreiber 'Strafen' eintreiben: Das sind oft überhöhte zivilrechtliche Forderungen, keine staatlichen Bußgelder – prüfe genau, wer schreibt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Absender prüfen

    Kommt der Bescheid von einer Behörde (Vollstreckung über das Bundesamt für Justiz) oder von einem privaten Inkassobüro? Das macht einen großen Unterschied.

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    2. Vorwurf und Betrag prüfen

    Stimmen Tatort, Zeit, Kennzeichen und Höhe? Bei Unklarheiten kannst du Einwendungen erheben.

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    3. Echte Bußgelder ernst nehmen

    Ab 70 € und behördlicher Vollstreckung solltest du reagieren – Ignorieren hilft dann nicht.

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    4. Dubiose Forderungen prüfen

    Bei privaten 'Strafzetteln' aus dem Ausland prüfe die Berechtigung genau und zahle nicht vorschnell.

Häufige Fragen

Muss ich ein Bußgeld aus dem EU-Ausland zahlen?

Staatliche Bußgelder aus EU-Ländern sind in Deutschland ab 70 € (inklusive Verfahrenskosten) vollstreckbar. Darunter ist die Vollstreckung hier in der Regel nicht möglich. Echte behördliche Bescheide solltest du nicht ignorieren – prüfe aber Absender, Betrag und Vorwurf.

Was ist mit 'Strafzetteln' von privaten Firmen?

Forderungen privater Inkasso-/Parkfirmen für ausländische Parkplatzbetreiber sind keine staatlichen Bußgelder, sondern zivilrechtliche Forderungen – oft überhöht. Prüfe genau, ob überhaupt ein Vertrag/Anspruch besteht, bevor du zahlst.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.