Bußgeld aus dem Ausland – musst du das zahlen?
Wochen nach dem Urlaub flattert ein Bußgeldbescheid aus Italien, Frankreich oder den Niederlanden ins Haus? Manche dieser Forderungen sind vollstreckbar, andere sind dubiose Inkasso-Schreiben. Wichtig ist, echt von unecht zu unterscheiden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Absender prüfen
Kommt der Bescheid von einer Behörde (Vollstreckung über das Bundesamt für Justiz) oder von einem privaten Inkassobüro? Das macht einen großen Unterschied.
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2. Vorwurf und Betrag prüfen
Stimmen Tatort, Zeit, Kennzeichen und Höhe? Bei Unklarheiten kannst du Einwendungen erheben.
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3. Echte Bußgelder ernst nehmen
Ab 70 € und behördlicher Vollstreckung solltest du reagieren – Ignorieren hilft dann nicht.
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4. Dubiose Forderungen prüfen
Bei privaten 'Strafzetteln' aus dem Ausland prüfe die Berechtigung genau und zahle nicht vorschnell.
Häufige Fragen
Muss ich ein Bußgeld aus dem EU-Ausland zahlen?
Staatliche Bußgelder aus EU-Ländern sind in Deutschland ab 70 € (inklusive Verfahrenskosten) vollstreckbar. Darunter ist die Vollstreckung hier in der Regel nicht möglich. Echte behördliche Bescheide solltest du nicht ignorieren – prüfe aber Absender, Betrag und Vorwurf.
Was ist mit 'Strafzetteln' von privaten Firmen?
Forderungen privater Inkasso-/Parkfirmen für ausländische Parkplatzbetreiber sind keine staatlichen Bußgelder, sondern zivilrechtliche Forderungen – oft überhöht. Prüfe genau, ob überhaupt ein Vertrag/Anspruch besteht, bevor du zahlst.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.