Anhörungsbogen nach Verkehrsverstoß – ausfüllen oder nicht?
Nach einem Verkehrsverstoß flattert ein 'Anhörungsbogen' (als Betroffener) oder ein 'Zeugenfragebogen' (als Halter) ins Haus? Du musst nicht alles ausfüllen. Wichtig ist, zwischen Pflichtangaben und freiwilligen Angaben zu unterscheiden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Rolle erkennen
Bist du 'Betroffener' (dir wird der Verstoß vorgeworfen) oder 'Zeuge/Halter' (du sollst den Fahrer benennen)? Das ändert deine Lage.
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2. Personalien angeben
Persönliche Daten korrekt eintragen – diese Angaben sind Pflicht.
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3. Zur Sache schweigen dürfen
Zur Fahrereigenschaft/zum Verstoß musst du dich nicht äußern. Mach lieber keine spontanen Angaben.
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4. Frist im Blick
Der Bogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Reagierst du nicht, folgt meist ein Bescheid – dagegen kannst du dann fristgerecht Einspruch einlegen.
Häufige Fragen
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Deine Personalien musst du angeben. Zur Sache – also ob du gefahren bist und wie es zum Verstoß kam – musst du als Betroffener nichts sagen. Auch als Halter/Zeuge musst du dich nicht selbst belasten. Falsche Angaben sind tabu.
Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Reagierst du nicht, wird in der Regel ein Bußgeldbescheid erlassen – dagegen kannst du dann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Als Halter kann hartnäckiges Schweigen allerdings zu einer Fahrtenbuchauflage führen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.