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Bürgergeld-Weiterbewilligung – Leistung läuft aus, was tun?

Bürgergeld wird für einen befristeten Zeitraum bewilligt (oft zwölf Monate). Danach musst du einen Weiterbewilligungsantrag stellen, sonst stoppt die Zahlung. Stell den Antrag rechtzeitig vor Ablauf, damit keine Lücke entsteht.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Stellst du den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, läuft die Zahlung in der Regel nahtlos weiter. Auch hier wahrt die Antragstellung den Anspruch ab Monatsbeginn.
Geänderte Verhältnisse (Einkommen, Miete, Haushalt) musst du angeben. Hat sich nichts geändert, geht der Antrag meist schnell; trotzdem die geforderten aktuellen Nachweise beilegen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ablaufdatum notieren

    Schau im letzten Bescheid, wann der Bewilligungszeitraum endet, und stelle den Antrag einige Wochen vorher.

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    2. Weiterbewilligungsantrag ausfüllen

    Nutze das Formular oder den Online-Weg (jobcenter.digital) und gib aktuelle Angaben zu Einkommen und Wohnkosten an.

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    3. Aktuelle Nachweise beilegen

    Aktuelle Kontoauszüge und Einkommensnachweise beifügen. Änderungen gegenüber dem Vorjahr deutlich kennzeichnen.

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    4. Eingang sichern

    Lass dir den Eingang bestätigen. Bleibt die Zahlung trotz rechtzeitigem Antrag aus, hak nach und prüfe einen Eilantrag.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann muss ich den Weiterbewilligungsantrag stellen?

Rechtzeitig vor Ende des laufenden Bewilligungszeitraums – am besten einige Wochen vorher. So vermeidest du eine Zahlungslücke. Die Antragstellung wahrt den Anspruch ab dem Monatsersten.

Was, wenn sich nichts geändert hat?

Dann ist der Antrag meist unkompliziert. Du musst trotzdem aktuelle Nachweise (z. B. Kontoauszüge) einreichen. Bestätige im Antrag, dass die Verhältnisse unverändert sind.

Die Zahlung bleibt trotz Antrag aus – was tun?

Hak schriftlich nach und verlange eine zügige Bearbeitung. Droht eine existenzielle Notlage, kannst du beim Sozialgericht einen Eilantrag stellen, damit vorläufig gezahlt wird.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.