Bürgergeld und Nebenverdienst – was bleibt vom Lohn?
Wer Bürgergeld bezieht und dazuverdient, muss sich das Einkommen anrechnen lassen – aber nicht vollständig. Bestimmte Freibeträge bleiben anrechnungsfrei, sodass von jedem verdienten Euro etwas übrig bleibt. So soll sich Arbeit lohnen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Einkommen melden
Gib Nebenverdienste vollständig und rechtzeitig beim Jobcenter an.
- 2
2. Freibeträge prüfen
Kontrolliere, ob die Erwerbstätigenfreibeträge korrekt berücksichtigt wurden.
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3. Absetzbeträge geltend machen
Mache Versicherungen, Werbungskosten und Ähnliches geltend.
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4. Bescheid prüfen
Beanstande eine fehlerhafte Anrechnung mit Widerspruch.
Daran erkennst du die Masche
- Freibeträge werden im Bescheid nicht berücksichtigt.
- Einkommen wird verspätet gemeldet und führt zu Rückforderungen.
- Absetzbeträge bleiben unbeachtet.
Häufige Fragen
Wird mein ganzer Nebenverdienst angerechnet?
Nein. Vom Erwerbseinkommen bleiben gestaffelte Freibeträge anrechnungsfrei (§ 11b SGB II): ein Grundfreibetrag und zusätzliche prozentuale Freibeträge je nach Einkommenshöhe. Nur der übrige Teil mindert das Bürgergeld. So bleibt von jedem verdienten Euro etwas übrig.
Lohnt sich Arbeiten trotz Anrechnung?
Ja. Durch die Freibeträge steht dir mit Erwerbseinkommen mehr zur Verfügung als mit reinem Bürgergeld. Außerdem mindern Absetzbeträge für Versicherungen und Werbungskosten das anzurechnende Einkommen zusätzlich. Mehr Arbeit führt zu mehr verfügbarem Geld.
Was passiert, wenn ich Einkommen nicht melde?
Nicht gemeldetes Einkommen führt zu Rückforderungen und kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden. Melde Verdienste deshalb immer vollständig und rechtzeitig und bewahre Lohnabrechnungen auf, damit die Anrechnung korrekt erfolgt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.