Mietkaution vom Jobcenter – Darlehen für die Kaution beantragen
Beim Bezug von Bürgergeld kann das Jobcenter die Mietkaution für eine angemessene Wohnung übernehmen – in der Regel als Darlehen, das später in kleinen Raten verrechnet wird. Wichtig: Den Antrag musst du vor Abschluss des Mietvertrags und vor dem Umzug stellen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vor dem Vertrag fragen
Lass dir die Übernahme der Kaution vom Jobcenter zusichern, bevor du den Mietvertrag unterschreibst.
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2. Erforderlichkeit darlegen
Begründe, warum der Umzug nötig ist (z. B. zu teure oder unzumutbare Wohnung, Jobcenter-Aufforderung) und dass die neue Wohnung angemessen ist.
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3. Darlehensbedingungen klären
Die Kaution wird meist als Darlehen gewährt und in kleinen Raten vom Regelsatz einbehalten. Lass dir die Rate nennen.
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4. Rückzahlung der Kaution sichern
Achte darauf, dass die Kaution bei Auszug an das Jobcenter zurückfließt, damit das Darlehen ausgeglichen wird.
Daran erkennst du die Masche
- Du unterschreibst den Mietvertrag, bevor die Zusicherung vorliegt.
- Die neue Wohnung überschreitet die Angemessenheitsgrenzen deutlich.
- Die Rate für das Kautionsdarlehen ist unangemessen hoch.
Häufige Fragen
Übernimmt das Jobcenter die Mietkaution?
Bei einem erforderlichen Umzug in eine angemessene Wohnung kann die Kaution übernommen werden, in der Regel als Darlehen. Die Zusicherung musst du vor Vertragsabschluss und Umzug einholen (SGB II).
Muss ich das Darlehen zurückzahlen?
Ja, das Kautionsdarlehen wird meist in kleinen Raten vom laufenden Bürgergeld einbehalten. Bei Auszug fließt die Kaution an das Jobcenter zurück und gleicht das Darlehen aus.
Was, wenn das Jobcenter ablehnt?
Gegen die Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wichtig ist, die Erforderlichkeit des Umzugs und die Angemessenheit der Wohnung gut zu begründen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.