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Mietkaution vom Jobcenter – Darlehen für die Kaution beantragen

Beim Bezug von Bürgergeld kann das Jobcenter die Mietkaution für eine angemessene Wohnung übernehmen – in der Regel als Darlehen, das später in kleinen Raten verrechnet wird. Wichtig: Den Antrag musst du vor Abschluss des Mietvertrags und vor dem Umzug stellen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wohnungsbeschaffungskosten und die Mietkaution können bei Bürgergeld übernommen werden, wenn der Umzug erforderlich ist und die Wohnung angemessen ist – die Kaution meist als Darlehen (SGB II).
Die Zusicherung muss vor Vertragsabschluss und Umzug eingeholt werden. Unterschreibst du den Mietvertrag vorher, riskierst du, dass die Übernahme abgelehnt wird.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vor dem Vertrag fragen

    Lass dir die Übernahme der Kaution vom Jobcenter zusichern, bevor du den Mietvertrag unterschreibst.

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    2. Erforderlichkeit darlegen

    Begründe, warum der Umzug nötig ist (z. B. zu teure oder unzumutbare Wohnung, Jobcenter-Aufforderung) und dass die neue Wohnung angemessen ist.

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    3. Darlehensbedingungen klären

    Die Kaution wird meist als Darlehen gewährt und in kleinen Raten vom Regelsatz einbehalten. Lass dir die Rate nennen.

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    4. Rückzahlung der Kaution sichern

    Achte darauf, dass die Kaution bei Auszug an das Jobcenter zurückfließt, damit das Darlehen ausgeglichen wird.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Übernimmt das Jobcenter die Mietkaution?

Bei einem erforderlichen Umzug in eine angemessene Wohnung kann die Kaution übernommen werden, in der Regel als Darlehen. Die Zusicherung musst du vor Vertragsabschluss und Umzug einholen (SGB II).

Muss ich das Darlehen zurückzahlen?

Ja, das Kautionsdarlehen wird meist in kleinen Raten vom laufenden Bürgergeld einbehalten. Bei Auszug fließt die Kaution an das Jobcenter zurück und gleicht das Darlehen aus.

Was, wenn das Jobcenter ablehnt?

Gegen die Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wichtig ist, die Erforderlichkeit des Umzugs und die Angemessenheit der Wohnung gut zu begründen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.