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Brückenteilzeit – befristet kürzertreten und zurück in Vollzeit

Mit der Brückenteilzeit kannst du deine Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum (ein bis fünf Jahre) reduzieren und danach automatisch zur vorherigen Stundenzahl zurückkehren – ohne dafür kämpfen zu müssen. Voraussetzung ist vor allem eine bestimmte Betriebsgröße und Betriebszugehörigkeit.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Antrag an Arbeitgeber erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

In Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern hast du nach mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf befristete Teilzeit (§ 9a TzBfG) – mit garantierter Rückkehr zur alten Arbeitszeit.
Bei Betrieben zwischen 46 und 200 Beschäftigten gilt eine Zumutbarkeitsgrenze (nur einer von je 15 Arbeitnehmern muss gewährt werden). Der Antrag ist mindestens drei Monate vorher in Textform zu stellen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Voraussetzungen prüfen

    Mehr als 45 Beschäftigte im Betrieb und mehr als sechs Monate Betriebszugehörigkeit? Dann kommt Brückenteilzeit in Betracht.

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    2. Antrag formulieren

    Lege Beginn, Umfang der Reduzierung und Dauer (1-5 Jahre) fest und stelle den Antrag mindestens drei Monate vorher in Textform.

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    3. Auf Antwort bestehen

    Der Arbeitgeber muss rechtzeitig und begründet entscheiden. Lehnt er ohne ausreichenden betrieblichen Grund ab, ist das angreifbar.

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    4. Rückkehr ist garantiert

    Nach Ablauf kehrst du automatisch zur früheren Arbeitszeit zurück – ein erneuter Antrag ist nicht nötig.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur normalen Teilzeit?

Bei der Brückenteilzeit ist die Reduzierung von vornherein befristet (1-5 Jahre), und du kehrst danach garantiert zur alten Arbeitszeit zurück. Bei der unbefristeten Teilzeit gibt es dieses automatische Rückkehrrecht nicht.

Habe ich immer Anspruch?

Nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmern und nach mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 9a TzBfG). In mittleren Betrieben gilt zusätzlich eine Zumutbarkeitsgrenze.

Wie beantrage ich Brückenteilzeit?

Mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform, mit Angabe von Umfang und Dauer der Reduzierung. Der Arbeitgeber muss rechtzeitig und begründet antworten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.