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Geblitzt – Messfehler prüfen und Einspruch einlegen

Ein Bußgeldbescheid nach einer Geschwindigkeitsmessung ist nicht in Stein gemeißelt. Messungen können fehlerhaft sein – falsch aufgestellte Geräte, fehlende Eichung, ungeschultes Personal. Wichtig ist die kurze Frist: Gegen den Bußgeldbescheid musst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

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Gegen den Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Mit Akteneinsicht lassen sich Mess- und Verfahrensfehler aufdecken.
Vom gemessenen Wert wird ein Toleranzabzug vorgenommen (meist 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %). Fehlt die gültige Eichung oder wurde das Gerät nicht standardkonform aufgebaut, kann die Messung unverwertbar sein.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Frist notieren

    Ab Zustellung des Bußgeldbescheids läuft die 2-Wochen-Frist für den Einspruch. Verpasse sie nicht.

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    2. Einspruch einlegen

    Lege fristgerecht schriftlich Einspruch ein – zunächst genügt der Einspruch selbst, die Begründung kann folgen.

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    3. Akteneinsicht beantragen

    Verlange Akteneinsicht (Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis, Foto). Erst damit lassen sich Fehler erkennen.

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    4. Verhältnis abwägen

    Bei drohendem Fahrverbot oder hohen Bußgeldern lohnt anwaltliche Prüfung; ein Verkehrsrechtsschutz übernimmt oft die Kosten.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Der Einspruch genügt zunächst formlos schriftlich; die Begründung kannst du nach Akteneinsicht nachreichen.

Welche Messfehler kommen vor?

Zum Beispiel fehlende oder abgelaufene Eichung, nicht standardkonformer Geräteaufbau, ungeschultes Bedienpersonal oder ein falscher bzw. fehlender Toleranzabzug. Solche Fehler können die Messung unverwertbar machen.

Lohnt sich der Einspruch immer?

Nicht immer – bei klaren, geringfügigen Verstößen oft nicht. Bei drohendem Fahrverbot, hohem Bußgeld oder konkreten Anhaltspunkten für Messfehler kann er sich lohnen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Prüfung häufig ab.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.