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Blindengeld – Nachteilsausgleich für blinde Menschen

Blindheit bringt erhebliche Mehrkosten und Einschränkungen mit sich. Dafür gibt es das Blindengeld: einen finanziellen Nachteilsausgleich, der – anders als viele Sozialleistungen – unabhängig vom Einkommen gezahlt wird.

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Blindengeld beantragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Blinde Menschen (Merkzeichen Bl) haben Anspruch auf Blindengeld als Nachteilsausgleich. Es wird in der Regel einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt und soll blindheitsbedingte Mehraufwendungen ausgleichen.
Das Blindengeld ist Ländersache – Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Teils gibt es auch Leistungen für hochgradig Sehbehinderte oder gehörlose Menschen. Den Antrag stellst du beim zuständigen Amt (z. B. Versorgungsamt).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Voraussetzungen prüfen

    Liegt Blindheit (Merkzeichen Bl) bzw. die landesrechtliche Voraussetzung vor?

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    2. Nachweise sammeln

    Augenärztliche Befunde und den Schwerbehindertenausweis bereithalten.

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    3. Antrag stellen

    Beantrage das Blindengeld beim zuständigen Amt deines Bundeslandes.

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    4. Bei Ablehnung widersprechen

    Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen

Wer bekommt Blindengeld?

Blinde Menschen mit dem Merkzeichen Bl haben Anspruch auf Blindengeld. Es wird als Nachteilsausgleich in der Regel unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt und soll die blindheitsbedingten Mehrkosten ausgleichen. Teilweise gibt es ähnliche Leistungen auch für hochgradig Sehbehinderte oder gehörlose Menschen.

Wie hoch ist das Blindengeld?

Das ist je nach Bundesland unterschiedlich, weil das Blindengeld Ländersache ist. Höhe und genaue Voraussetzungen ergeben sich aus dem Landesblindengeldgesetz. Den Antrag stellst du beim zuständigen Amt (häufig dem Versorgungsamt); bei einer Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.