Blindengeld – Nachteilsausgleich für blinde Menschen
Blindheit bringt erhebliche Mehrkosten und Einschränkungen mit sich. Dafür gibt es das Blindengeld: einen finanziellen Nachteilsausgleich, der – anders als viele Sozialleistungen – unabhängig vom Einkommen gezahlt wird.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Voraussetzungen prüfen
Liegt Blindheit (Merkzeichen Bl) bzw. die landesrechtliche Voraussetzung vor?
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2. Nachweise sammeln
Augenärztliche Befunde und den Schwerbehindertenausweis bereithalten.
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3. Antrag stellen
Beantrage das Blindengeld beim zuständigen Amt deines Bundeslandes.
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4. Bei Ablehnung widersprechen
Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Häufige Fragen
Wer bekommt Blindengeld?
Blinde Menschen mit dem Merkzeichen Bl haben Anspruch auf Blindengeld. Es wird als Nachteilsausgleich in der Regel unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt und soll die blindheitsbedingten Mehrkosten ausgleichen. Teilweise gibt es ähnliche Leistungen auch für hochgradig Sehbehinderte oder gehörlose Menschen.
Wie hoch ist das Blindengeld?
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich, weil das Blindengeld Ländersache ist. Höhe und genaue Voraussetzungen ergeben sich aus dem Landesblindengeldgesetz. Den Antrag stellst du beim zuständigen Amt (häufig dem Versorgungsamt); bei einer Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.