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Bildungsurlaub – bezahlt frei für Weiterbildung

Sich weiterbilden, ohne dafür Urlaub zu opfern? Das ermöglicht der Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung): In den meisten Bundesländern hast du Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen.

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In den meisten Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub – häufig fünf Arbeitstage pro Jahr (oder zehn Tage in zwei Jahren) bei voller Lohnfortzahlung, für anerkannte Bildungsveranstaltungen.
Die Regelungen sind Ländersache und unterscheiden sich – nicht jedes Bundesland hat ein Bildungsurlaubsgesetz. Die Veranstaltung muss anerkannt sein, und es gelten Antrags- und Ankündigungsfristen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Landesregelung prüfen

    Gibt es in deinem Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz, und welche Voraussetzungen gelten?

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    2. Anerkannte Veranstaltung wählen

    Achte darauf, dass das Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist.

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    3. Rechtzeitig beantragen

    Stelle den Antrag fristgerecht (oft mehrere Wochen vorher) schriftlich beim Arbeitgeber.

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    4. Bei Ablehnung

    Lehnt der Arbeitgeber ohne triftigen Grund ab, kannst du auf deinen gesetzlichen Anspruch verweisen; Beratung über Gewerkschaft.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

In den meisten Bundesländern ja – meist fünf bezahlte Arbeitstage pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen. Die Regelungen sind aber Ländersache und unterscheiden sich; einige Bundesländer haben kein Bildungsurlaubsgesetz. Prüfe daher die Regelung deines Bundeslandes und ob die Veranstaltung anerkannt ist.

Kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

Nur aus bestimmten Gründen, etwa wenn zwingende betriebliche Belange entgegenstehen oder die Veranstaltung nicht anerkannt ist bzw. Fristen nicht eingehalten wurden. Einen bestehenden gesetzlichen Anspruch kann er nicht einfach grundlos verweigern. Beantrage rechtzeitig und schriftlich; bei Streit hilft die Gewerkschaft.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.