Zum Inhalt springen

Falsche Tatsachenbehauptung über dich im Netz – Löschung und Gegendarstellung

Anders als Meinungen sind unwahre Tatsachenbehauptungen nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Wird über dich etwas Falsches behauptet, kannst du Löschung, Unterlassung und unter Umständen eine Richtigstellung verlangen. Entscheidend ist die Abgrenzung von Tatsache und Meinung.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Löschung anstoßen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Unwahre Tatsachenbehauptungen verletzen dein Persönlichkeitsrecht und sind nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Du kannst Unterlassung und Löschung verlangen (§§ 823, 1004 BGB) und bei Schaden Schadensersatz fordern.
Werturteile und Meinungen musst du dagegen grundsätzlich hinnehmen, solange sie nicht in Schmähkritik umschlagen. Eine Tatsachenbehauptung ist dem Beweis zugänglich – das ist der entscheidende Unterschied.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Aussage einordnen

    Handelt es sich um eine dem Beweis zugängliche Tatsache (angreifbar, wenn unwahr) oder um eine Meinung (grundsätzlich erlaubt)?

  2. 2

    2. Beweise sichern

    Screenshots mit URL und Datum sowie Belege, die die Unwahrheit zeigen.

  3. 3

    3. Löschung/Unterlassung fordern

    Verlange von Verfasser und Plattform die Löschung der unwahren Behauptung und die Unterlassung.

  4. 4

    4. Richtigstellung/Schadensersatz

    Bei fortwirkender Beeinträchtigung kommen Richtigstellung und Schadensersatz in Betracht.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung?

Eine Tatsachenbehauptung ist dem Beweis zugänglich (wahr oder unwahr), eine Meinung ist eine Wertung. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und können untersagt werden; Meinungen musst du grundsätzlich hinnehmen.

Wie gehe ich gegen eine falsche Behauptung vor?

Sichere Beweise und Belege für die Unwahrheit. Verlange von Verfasser und Plattform Löschung und Unterlassung (§§ 823, 1004 BGB). Bei fortwirkender Beeinträchtigung kommen Richtigstellung und Schadensersatz in Betracht.

Was, wenn es nur eine negative Meinung ist?

Reine Werturteile und Meinungen sind grundsätzlich erlaubt, auch wenn sie negativ sind – es sei denn, sie schlagen in Schmähkritik oder Beleidigung um. Dann kannst du auch dagegen vorgehen.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.