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Bewährung – Widerruf vermeiden

Wird eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, bleibt sie ausgesetzt, solange du dich bewährst. Verstöße – eine neue Straftat oder das Missachten von Auflagen und Weisungen – können zum Widerruf führen. Dann ist die Strafe doch zu verbüßen.

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Das Gericht kann die Strafaussetzung widerrufen, wenn der Verurteilte in der Bewährungszeit eine Straftat begeht, gegen Weisungen verstößt oder sich der Aufsicht entzieht (§ 56f StGB). Nicht jeder Verstoß führt aber zwingend zum Widerruf.
Statt des Widerrufs kann das Gericht mildere Maßnahmen ergreifen, etwa Auflagen verschärfen oder die Bewährungszeit verlängern. Wer Auflagen erfüllt und mit dem Bewährungshelfer zusammenarbeitet, senkt das Risiko deutlich.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Auflagen kennen

    Verschaffe dir Klarheit über alle Auflagen und Weisungen deiner Bewährung.

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    2. Kontakt halten

    Arbeite mit dem Bewährungshelfer zusammen und melde Probleme frühzeitig.

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    3. Auflagen erfüllen

    Erfülle Zahlungen, Meldepflichten und Weisungen zuverlässig.

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    4. Bei Anhörung handeln

    Droht ein Widerruf, nimm zur Anhörung Stellung und lege Gründe dar.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann wird die Bewährung widerrufen?

Vor allem bei einer neuen Straftat in der Bewährungszeit, beim Verstoß gegen Weisungen oder wenn sich der Verurteilte der Aufsicht entzieht (§ 56f StGB). Das Gericht entscheidet im Einzelfall und kann statt eines Widerrufs auch mildere Maßnahmen wählen.

Führt jeder Verstoß zum Widerruf?

Nein. Das Gericht prüft, ob mildere Mittel ausreichen – etwa zusätzliche Auflagen, weitere Weisungen oder eine Verlängerung der Bewährungszeit. Ein Widerruf ist die letzte Stufe, wenn die Erwartung künftigen straffreien Verhaltens erschüttert ist.

Was kann ich tun, wenn ein Widerruf droht?

Reagiere auf die Anhörung des Gerichts und lege deine Sicht dar: erfüllte Auflagen, persönliche Umstände, Bemühungen um Wiedergutmachung. Halte engen Kontakt zum Bewährungshelfer. Eine sachliche, belegte Stellungnahme kann mildere Maßnahmen statt eines Widerrufs ermöglichen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.