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Vorwurf des Betrugs – so verhältst du dich richtig

Der Vorwurf des Betrugs reicht von der Onlinetransaktion bis zu geschäftlichen Streitigkeiten. Betrug setzt eine Täuschung, einen Irrtum, eine Vermögensverfügung und einen Schaden voraus – und Vorsatz. Bei einem Vorwurf ist Vorsicht geboten: erst Akten, dann entscheiden.

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Betrug setzt voraus, dass jemand durch Täuschung einen Irrtum erregt, dadurch eine Vermögensverfügung veranlasst und einen Vermögensschaden verursacht – mit Bereicherungsabsicht und Vorsatz (§ 263 StGB). Fehlt ein Element, scheidet Betrug aus.
Viele Vorwürfe lassen sich entkräften, wenn kein Vorsatz oder keine Täuschung vorlag oder ein bloß zivilrechtlicher Streit gegeben ist. Akteneinsicht und eine durchdachte Verteidigung sind entscheidend.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Schweigen

    Mache zunächst keine Angaben zur Sache.

  2. 2

    2. Akteneinsicht

    Lass den Vorwurf und die Beweislage prüfen.

  3. 3

    3. Vorsatz hinterfragen

    Kläre, ob Täuschung und Vorsatz wirklich vorliegen.

  4. 4

    4. Strategie wählen

    Entscheide informiert über Einlassung oder Einstellung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann liegt strafbarer Betrug vor?

Wenn jemand vorsätzlich durch Täuschung über Tatsachen einen Irrtum erregt, dadurch eine Vermögensverfügung veranlasst und einen Vermögensschaden verursacht, in der Absicht, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern (§ 263 StGB). Fehlt eines dieser Merkmale, scheidet Betrug aus.

Ist jede nicht erfüllte Vereinbarung Betrug?

Nein. Wer eine Leistung schuldig bleibt, begeht nicht automatisch Betrug. Strafbar ist nur die vorsätzliche Täuschung mit Bereicherungsabsicht. Oft handelt es sich um einen rein zivilrechtlichen Streit ohne Vorsatz, der nicht strafbar ist.

Soll ich bei der Polizei aussagen?

Zur Sache musst du nichts sagen. Gerade bei Betrugsvorwürfen ist die Beweislage komplex. Es ist meist ratsam, zunächst zu schweigen, Akteneinsicht zu nehmen und erst danach über eine Einlassung zu entscheiden, um sich nicht vorschnell festzulegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.