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Betriebsrente – Unverfallbarkeit beim Jobwechsel

Wer über den Arbeitgeber für die Rente vorsorgt, fragt sich beim Jobwechsel, was von der Betriebsrente bleibt. Entscheidend ist die 'Unverfallbarkeit': Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, behältst du die erworbene Anwartschaft auch nach dem Ausscheiden.

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Eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrentenanwartschaft bleibt nach dem Ausscheiden erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Unverfallbarkeit erfüllt sind (§ 1b BetrAVG) – unter anderem ein Mindestalter und eine Mindestzusagedauer.
Beiträge, die du selbst per Entgeltumwandlung einzahlst, sind sofort unverfallbar. Die erworbene Anwartschaft kannst du beim neuen Arbeitgeber häufig fortführen oder ruhen lassen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Zusage prüfen

    Sieh nach, welche Form der betrieblichen Altersversorgung vorliegt und seit wann sie besteht.

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    2. Unverfallbarkeit klären

    Prüfe, ob die gesetzlichen Voraussetzungen (Alter, Dauer) erfüllt sind.

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    3. Auskunft anfordern

    Bitte den Arbeitgeber oder Versorgungsträger um eine schriftliche Auskunft über die Höhe der Anwartschaft.

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    4. Übertragung prüfen

    Kläre, ob du die Anwartschaft mitnehmen, fortführen oder ruhen lassen willst.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Verliere ich die Betriebsrente, wenn ich kündige?

Nicht, wenn die Anwartschaft unverfallbar ist. Vom Arbeitgeber finanzierte Anwartschaften bleiben erhalten, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 1b BetrAVG erfüllt sind. Selbst per Entgeltumwandlung eingezahlte Beträge sind sofort unverfallbar.

Was bedeutet Unverfallbarkeit?

Unverfallbar heißt, dass dir die bis zum Ausscheiden erworbene Betriebsrentenanwartschaft erhalten bleibt, auch wenn du den Arbeitgeber vor dem Rentenalter verlässt. Du erhältst die Leistung dann später anteilig, sobald der Versorgungsfall eintritt.

Kann ich die Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen?

Häufig ja. Je nach Durchführungsweg kannst du die Anwartschaft übertragen, beim neuen Arbeitgeber fortführen oder beim alten Träger ruhen lassen. Lass dir die Optionen und die Höhe schriftlich bestätigen, bevor du entscheidest.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.