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Betriebsrente als Einmalbetrag – Steuer und Krankenkassenbeiträge

Wird eine Betriebsrente oder Direktversicherung als einmaliger Kapitalbetrag ausgezahlt, ist das steuer- und beitragspflichtig. Die geballte Auszahlung kann die Steuer in die Höhe treiben – die Fünftelregelung kann das abmildern. Gesetzlich Versicherte zahlen zudem Krankenkassenbeiträge, wobei ein Freibetrag gilt.

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Eine Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersversorgung ist in der Regel voll steuerpflichtig. Für die zusammengeballte Auszahlung kann die Fünftelregelung (ermäßigte Besteuerung außerordentlicher Einkünfte) die Steuerlast mindern.
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen auf die Auszahlung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – allerdings nur auf den Teil oberhalb eines Freibetrags und verteilt über zehn Jahre. Das überrascht viele.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Besteuerung klären

    Kläre, wie die Auszahlung besteuert wird und ob die Fünftelregelung anwendbar ist.

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    2. KV-Beiträge einplanen

    Rechne mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf den Teil oberhalb des Freibetrags, verteilt über zehn Jahre.

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    3. Fünftelregelung nutzen

    Prüfe, ob die ermäßigte Besteuerung greift und beantrage sie in der Steuererklärung.

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    4. Auszahlungsform abwägen

    Vor der Entscheidung Kapital oder laufende Rente: Vergleiche die steuerlichen und beitragsrechtlichen Folgen beider Varianten.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wird eine einmalige Betriebsrente versteuert?

Ja, eine Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersversorgung ist in der Regel voll steuerpflichtig. Weil sie geballt anfällt, kann sie den Steuersatz erhöhen. Die Fünftelregelung kann die Steuer auf solche außerordentlichen Einkünfte abmildern.

Fallen Krankenkassenbeiträge an?

Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ja: Auf die Auszahlung werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig, allerdings nur auf den Teil oberhalb eines Freibetrags und rechnerisch über zehn Jahre verteilt. Das überrascht viele Empfänger.

Lohnt sich Kapital oder laufende Rente?

Das hängt vom Einzelfall ab – von Steuersatz, Krankenversicherungsstatus und persönlicher Planung. Vergleiche die steuerlichen und beitragsrechtlichen Folgen beider Varianten, bevor du dich entscheidest, und hol dir im Zweifel fachlichen Rat.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.