Zum Inhalt springen

Betriebsrente – dein Anspruch auf Entgeltumwandlung

Fürs Alter vorsorgen und dabei Steuern und Sozialabgaben sparen? Das ermöglicht die betriebliche Altersversorgung per Entgeltumwandlung. Darauf hast du einen Rechtsanspruch – und der Arbeitgeber muss sich sogar beteiligen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Frage klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil deines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln (Entgeltumwandlung, § 1a BetrAVG). Die umgewandelten Beträge sind in der Ansparphase bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er einen Zuschuss (in der Regel 15 % des umgewandelten Betrags) weitergeben. In der Auszahlungsphase ist die Betriebsrente dann zu versteuern und ggf. beitragspflichtig.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Anspruch geltend machen

    Bitte den Arbeitgeber um Entgeltumwandlung – darauf hast du ein Recht (§ 1a BetrAVG).

  2. 2

    2. Durchführungsweg klären

    Direktversicherung, Pensionskasse o. Ä. – der Arbeitgeber wählt den Weg.

  3. 3

    3. Zuschuss prüfen

    Achte auf den Arbeitgeberzuschuss (meist 15 %), soweit SV-Beiträge gespart werden.

  4. 4

    4. Langfristig denken

    Beachte die spätere Besteuerung/Beitragspflicht in der Rentenphase bei der Gesamtrechnung.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf eine Betriebsrente?

Auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ja: Nach § 1a BetrAVG kann jeder Arbeitnehmer verlangen, einen Teil seines Bruttoentgelts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Die Beiträge sind in der Ansparphase bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Den Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung) bestimmt der Arbeitgeber.

Muss der Arbeitgeber etwas dazuzahlen?

Ja, in der Regel. Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er einen Zuschuss von üblicherweise 15 % des umgewandelten Betrags weitergeben. Beachte aber, dass die Betriebsrente in der Auszahlungsphase versteuert und je nach Konstellation mit Beiträgen belegt werden kann.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.