Betriebsrente – dein Anspruch auf Entgeltumwandlung
Fürs Alter vorsorgen und dabei Steuern und Sozialabgaben sparen? Das ermöglicht die betriebliche Altersversorgung per Entgeltumwandlung. Darauf hast du einen Rechtsanspruch – und der Arbeitgeber muss sich sogar beteiligen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Anspruch geltend machen
Bitte den Arbeitgeber um Entgeltumwandlung – darauf hast du ein Recht (§ 1a BetrAVG).
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2. Durchführungsweg klären
Direktversicherung, Pensionskasse o. Ä. – der Arbeitgeber wählt den Weg.
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3. Zuschuss prüfen
Achte auf den Arbeitgeberzuschuss (meist 15 %), soweit SV-Beiträge gespart werden.
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4. Langfristig denken
Beachte die spätere Besteuerung/Beitragspflicht in der Rentenphase bei der Gesamtrechnung.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf eine Betriebsrente?
Auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ja: Nach § 1a BetrAVG kann jeder Arbeitnehmer verlangen, einen Teil seines Bruttoentgelts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Die Beiträge sind in der Ansparphase bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Den Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung) bestimmt der Arbeitgeber.
Muss der Arbeitgeber etwas dazuzahlen?
Ja, in der Regel. Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er einen Zuschuss von üblicherweise 15 % des umgewandelten Betrags weitergeben. Beachte aber, dass die Betriebsrente in der Auszahlungsphase versteuert und je nach Konstellation mit Beiträgen belegt werden kann.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.