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Betriebskosten falsch verteilt? Umlageschlüssel in der Nebenkostenabrechnung prüfen

In der Nebenkostenabrechnung werden die Kosten nach einem Umlageschlüssel auf die Mieter verteilt – meist nach Wohnfläche, manchmal nach Personenzahl oder Verbrauch. Ist der falsche Schlüssel angesetzt oder die Wohnfläche zu groß angegeben, zahlst du zu viel.

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Abrechnung beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ohne abweichende Vereinbarung werden Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt (§ 556a BGB) – wird hiervon abgewichen, muss das vertraglich gedeckt sein.
Heiz- und Warmwasserkosten müssen überwiegend nach Verbrauch abgerechnet werden. Eine reine Flächenumlage ist dort meist unzulässig und du kannst kürzen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Schlüssel im Mietvertrag prüfen

    Schau nach, welcher Umlageschlüssel vereinbart ist. Steht nichts, gilt die Wohnfläche.

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    2. Eigene Fläche kontrollieren

    Vergleiche die angesetzte Wohnfläche mit deinem Mietvertrag. Schon kleine Abweichungen verschieben deinen Anteil.

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    3. Heizkosten gesondert prüfen

    Heizung und Warmwasser müssen überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Fehlt das, darfst du oft 15 % kürzen.

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    4. Beanstanden und Belege verlangen

    Beanstande die Abrechnung schriftlich, verlange Belegeinsicht und fordere eine korrigierte Abrechnung. Du hast nach Zugang 12 Monate Zeit für Einwendungen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Nach welchem Schlüssel werden Nebenkosten verteilt?

Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, werden die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt (§ 556a BGB). Bei Heizung und Warmwasser muss überwiegend nach Verbrauch abgerechnet werden.

Was, wenn die Heizkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet wurden?

Wird verbrauchsabhängige Abrechnung vorgeschrieben, aber nicht eingehalten, darfst du den auf dich entfallenden Anteil in der Regel um 15 % kürzen. Beanstande das schriftlich.

Wie lange kann ich die Abrechnung beanstanden?

Du hast ab Zugang der Abrechnung 12 Monate Zeit, Einwendungen zu erheben. Danach sind Beanstandungen meist ausgeschlossen, außer du hast den Fehler nicht zu vertreten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.