Betreuungsverfügung – selbst bestimmen, wer dich betreut
Falls du eines Tages eine rechtliche Betreuung brauchst, willst du mitbestimmen, wer diese Aufgabe übernimmt? Genau dafür gibt es die Betreuungsverfügung. Sie ergänzt – oder ersetzt – die Vorsorgevollmacht.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Wunschperson festlegen
Wer soll im Betreuungsfall dein Betreuer sein – und wer auf keinen Fall?
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2. Wünsche festhalten
Halte fest, wie die Betreuung geführt werden soll (z. B. Wohnort, Lebensgewohnheiten).
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3. Schriftlich verfassen
Die Betreuungsverfügung schriftlich abfassen, unterschreiben und auffindbar aufbewahren.
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4. Mit Vorsorgevollmacht kombinieren
Erwäge zusätzlich eine Vorsorgevollmacht, um eine Betreuung möglichst zu vermeiden.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigst du eine Vertrauensperson, sodass im Ernstfall meist gar keine gerichtliche Betreuung nötig ist. Die Betreuungsverfügung greift dagegen erst, wenn doch eine Betreuung angeordnet wird: In ihr legst du fest, wer Betreuer werden soll und wie die Betreuung geführt wird. Beide ergänzen sich gut.
Muss sich das Gericht an meine Betreuungsverfügung halten?
Das Gericht muss deine in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche berücksichtigen – sowohl zur Person des Betreuers als auch zur Führung der Betreuung –, soweit sie deinem Wohl nicht zuwiderlaufen. Deine Wunschperson soll also grundsätzlich bestellt werden. Bewahre die Verfügung deshalb so auf, dass sie im Bedarfsfall auch gefunden wird.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.