Bestattung nicht bezahlbar? Das Sozialamt kann einspringen
Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer, sondern oft auch hohe Kosten. Wer die Bestattung bezahlen muss, sie sich aber nicht leisten kann, steht nicht allein da: Das Sozialamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die erforderlichen Bestattungskosten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verpflichtung klären
Wer ist zur Kostentragung verpflichtet (z. B. Erben, Unterhaltspflichtige)?
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2. Zumutbarkeit prüfen
Können diese die Kosten aus ihren Mitteln zumutbar tragen? Wenn nein, kommt § 74 SGB XII in Betracht.
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3. Antrag beim Sozialamt
Beantrage die Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten – möglichst vor teuren Beauftragungen.
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4. Belege einreichen
Kostenvoranschläge/Rechnungen und Nachweise zur finanziellen Lage beifügen.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist?
Wenn die zur Kostentragung Verpflichteten (z. B. Erben oder Unterhaltspflichtige) die Bestattungskosten nicht zumutbar aufbringen können, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung (§ 74 SGB XII). Den Antrag stellst du beim Sozialamt – am besten frühzeitig.
Welche Kosten übernimmt das Sozialamt?
Die 'erforderlichen' Kosten einer ortsüblichen, einfachen Bestattung – nicht aufwändige Zusatzleistungen. Maßgeblich ist deine eigene Zumutbarkeit. Schließe deshalb vor der Antragstellung keine über das Notwendige hinausgehenden Verträge ab und reiche Kostenvoranschläge sowie Nachweise zu deiner finanziellen Lage ein.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.